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  • Kronberg für die Bürger

Magistrat ist mit seinem Dringlichkeitsantrag zum Bahnhof gescheitert - Update


Die kommunale Wählergemeinschaft „KfB-Kronberg für die Bürger“ begrüßt die Entscheidung des Magistrats, den Beschluss des Bebauungsplanentwurfs zum Bahnhof-Baufeld II (Business-Hotel, Kammermusiksaal und Studien- und Verwaltungszentrum) von der Tagesordnung der morgigen Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Der Dringlichkeitsantrag wurde laut Magistrat „zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten“ zurückgezogen. Diese Rechtsunsicherheiten hat der Magistrat mit seinem Dringlichkeitsantrag jedoch erst selbst verursacht. Damit hat der entsprechende Antrag der KfB-Stadtverordneten Dr. Heide-Margaret Esen-Baur dafür gesorgt, dass nun endlich den Stadtverordneten mehr Zeit gegeben wird, um den Antrag sorgfältig zu prüfen.

„Obwohl wir dieses Vorgehen bereits in mehreren Sitzungen gerügt und rechtliche Schritte angekündigt hatten, bedurfte es offensichtlich leider erst der Anrufung des Verwaltungsgerichts, um die Stadt zur Einsicht zu bewegen“, bemerkt Esen-Baur. Diese Tat nun allerdings als „selbstverständlich“ darzustellen, könnte unglaubwürdiger nicht sein, hat doch der Bürgermeister noch vor wenigen Tagen öffentlich behauptet, das Image Kronbergs würde irreparabel beschädigt, wenn am 18. Februar noch keine Abstimmung über den Bebauungsplan erfolgt. „Es ist schon erstaunlich, wie schnell sich die Meinung im Magistrat ändern kann“, findet Esen-Baur.

Offensichtlich hält der Magistrat jedoch weiterhin an seinen Bemühungen fest, die Entscheidung noch vor der Kommunalwahl am 6. März treffen zu lassen, da nun eine Sondersitzung angekündigt wurde.

„Bekanntlich wird die Hauptarbeit in den Ausschüssen geleistet. Wir halten es daher nicht für vernünftig, lediglich eine Sondersitzung der Stadtverordneten anzuberaumen. Zur sorgfältigen Abwägung gehört, dass zunächst der federführende Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) dieses Thema umfänglich bearbeitet. Dies ist bisher nicht geschehen, da viele der Mandatsträger angeführt hatten, dass sie die Unterlagen aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht prüfen konnten“, gibt Esen-Baur zu bedenken. Zudem ist anzumerken, dass der Ortsbeirat Schönberg in der eigens zur Besprechung einberufenen Sondersitzung keine ordentliche Beratung durchführen konnte, weil kein Magistratsvertreter erschien, der sachkundig hätte Auskunft geben können.

Eine solche Sitzungsrunde noch in die letzten beiden Wochen der heißen Phase des Wahlkampfes zu legen, benachteiligt insbesondere die kleineren Parteien, da diese sich mit ihren geringeren Ressourcen auf beide wichtigen Themen verteilen müssen.

„Die Befürworter einer schnellen Entscheidung haben sich in den vergangenen Wochen sehr widersprüchlich geäußert“, kritisiert Esen-Baur. Erst wurde eine Sondersitzung überlegt, dann wurde ein Dringlichkeitsantrag gestellt, der anschließend zurückgezogen wurde und nun steht wieder eine Sondersitzung im Raum. Was der Bürger zu Recht vermisst, ist eine klare Linie, gerade in dieser wichtigen Angelegenheit.

Es ist nun endlich an der Zeit, dass dieses Verfahren geordnet und transparent geführt wird. Der Magistrat betont selbst, dass mit dem Satzungsbeschluss Weichen gestellt würden, „die eine besondere wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für Kronberg besitzen.“ Wir kritisieren seit Monaten, dass wichtige Fragen zu den Themen wie Park&Ride, städtische Finanzen, Wirtschaftlichkeit, Verkehr und Natur immer noch nicht hinreichend beantwortet wurden. Vor diesem Hintergrund von „Verzögerung“ zu sprechen, ist widersinnig. Es ist vielmehr notwendig, jetzt die Zeit bis zur nächsten Sitzung zu nutzen, um diese Fragen endlich zu klären.

Frau Dr. Esen-Bauer legt im Übrigen Wert auf die Klarstellung, dass auch der KfB an einer zeitnahen Entwicklung des Bahnhofsareals gelegen ist. Zudem hat die KfB keine grundsätzlichen Einwände gegen den Kammermusiksaal, hält es aber im Hinblick auf die Transparenz für unerlässlich, dass ein Gutachten zur nachhaltigen Wirtschaftlichkeit öffentlich gemacht wird. Denn schließlich geht es hier um mehr als 15 Mio. Euro Steuergelder, die zur Baufinanzierung beitragen.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 18.2.2016: KfB: Magistrat mit Antrag gescheitert

Update:

Der Magistrat hat seinen Dringlichkeitsantrag zurückgezogen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Parallel dazu hat das Gericht den Antrag auf einstweilige Anordnung zwar für zulässig erklärt (die Zulässigkeit war von Frau Haselmann bezweifelt worden), ihn jedoch zurückgewiesen. Eine Berufung gegen diesen Beschluss wäre juristisch möglich gewesen. Durch den Rückzug des Dringlichkeitsantrags bestand jedoch keine juristische Handhabe und auch keine Notwendigkeit mehr.

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