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  • Kronberg für die Bürger

KfB stellt klar


Den Vorwurf der Unehrlichkeit und die Behauptung der SPD, die Angaben der KfB zur Zahl der Neupflanzungen entsprächen nicht den Tatsachen und nicht der politischen Transparenz weist die KfB entschieden zurück. Die von der KfB gemachten Angaben stammen aus den Äußerungen der städtischen Vertreter anlässlich der Begehung des Viktoriaparks durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU). (s. KroBo v 23.2.2017, S. 3). Dort wurde klar kommuniziert, dass die Anschaffung eines neuen Mammutbaumes zumindest einen Großteil der zu leistenden Ablösesumme verbrauchen werde und noch nicht klar sei, ob darüber hinaus weitere Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden könnten. Auf diesen Umstand hat die KfB hingewiesen und hält dies im Gegensatz zur SPD und CDU für einen wichtigen Beitrag zur Transparenz.

Das Zitieren der Regelungen der Baumschutzsatzung, wie es die SPD tut, hilft dagegen leider nicht weiter. Dies trägt weder dazu bei, den Bürgern deutlich zu machen, mit wie vielen Neupflanzungen zu rechnen ist, noch hilft es, das Vertrauen der Bürger, das durch die zahlreichen Rodungen im Kronberger Stadtgebiet gelitten hat, zu stärken. Die Aussage in der SPD-Pressemitteilung „jeder Baum, der unter die Baumschutzsatzung fällt, muss ersetzt werden“, ist so nicht richtig, da die Satzung in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung statt einer Ersatzpflanzung ermöglicht. Mit dem Hinweis, dass 29 Bäume neugepflanzt oder eine entsprechende Ablösesumme gezahlt werden müsse, suggeriert die SPD, dass nach wie vor beide Alternativen in Betracht kommen. Die KfB hat dies in ihrer Pressemitteilung aufgrund der Aussagen der Stadt konkretisiert und bedauert, dass die Summe der Ablösezahlungen zum Großteil für die Nachpflanzung eines einzigen Baumes verwendet werden soll.

Zudem versucht die SPD wider besseres Wissen erneut, das Votum von Frau Dr. Heide-Margaret Esen-Baur im Rahmen des Architekturwettbewerbs als Zustimmung darzustellen. Hierzu stellt die KfB zum wiederholten Male fest: Die Jury hatte seinerzeit nur die Aufgabe, aus den eingereichten Entwürfen einen auszuwählen, der anschließend in den Gremien zur Beschlussfassung vorgestellt werden sollte. Die Fraktionsvertreter in der Jury hatten dabei nur beratende Funktion. In den Gremien hat die KfB stets und als einzige Fraktion gegen diese Form der Bebauung gestimmt. Die KfB hat nie Vorbehalte gegen eine grundsätzliche Entwicklung des Bahnhofsareals geäußert, sondern ausschließlich und konsequent gegen die scheibchenweise immer massiver werdende Bebauung (erst nur Hotel, dann Konzertsäle nebst Studienzentrum, schließlich Wohnungen und Bürogebäude in den Schillergärten) gestimmt, die sie zudem nach wie vor für unwirtschaftlich und aus verkehrspolitischer und ökologischer Sicht für extrem problematisch hält.

Die KfB fordert die SPD außerdem auf zu belegen, wann diese Vorhaben „mehrfach öffentlich diskutiert“ werden konnten. Es fanden zwei Informationsveranstaltungen statt, auf denen jedoch keine Möglichkeit bestand, öffentlich Fragen zu stellen.

Bei der sog. moderierten Bürgerbeteiligung zu den Baufeldern V und VI wurde explizit die grundsätzliche Beteiligung ausgeklammert, obwohl zwei der drei angefragten Büros, die das Beteiligungsverfahren moderieren sollten, sogar ausdrücklich angesprochen hatten, dass „aus Teilen der Bürgerschaft ein Bedürfnis bestünde, Grundsätzliches zu besprechen“.

Die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes hat die gesamte Entwicklung des Bahnhofsareals ebenfalls explizit ausgeklammert.

Die zahlreichen Einwände der Bürger im Rahmen der – sogar zweifach notwendig gewordenen – Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von den Vertretern der Koalition in einer fünf Tage vor der Kommunalwahl angesetzten Sondersitzung „wegabgewogen“– all das kann nicht als Bürgerbeteiligung gewertet werden!

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 15.3.2017: KfB weist Vorwürfe zurück (nicht online verfügbar)

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