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KfB verlangt Aufklärung


Die KfB sieht sich genötigt, darüber zu informieren, dass die Beschlussfassung zum Baugebiet Altkönigblick in der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Dezember 2017 fehlerhaft erfolgte und somit aus ihrer Sicht unwirksam ist.

Hintergrund ist die positive Abstimmung des Änderungsantrages der KfB zu der Vorlage 5098/2017 Baugebiet „Altkönigblick“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) am 28.11.2017. Danach sollte für die Bebauung im nördlichen Bereich des Gebiets eine Höhenbegrenzung von einem Vollgeschoss zzgl. Dach oder zwei Vollgeschossen ohne Dach- und Staffelgeschoss gelten. Damit sollten zum einen Gebäudehöhen wie sie z.B. in den Schillergärten durch Ausnutzung von Dach- und Staffelgeschoss entstehen werden, vermieden und zum anderen auch den Bedenken der Anwohner des Sportplatzgeländes Rechnung getragen werden.

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (GOStVV) sieht vor, dass die Vorlagen in der sogenannten Ausschussfassung in der darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden“, erläutert Alexa Börner, KfB-Vertreterin im ASU, „und das wurde auch in der Vergangenheit in der Praxis so gehandhabt.

Unverständlich ist es daher, dass der Stadtverordnetenvorsteher von dieser Vorgehensweise abgewichen ist und den Antrag ohne die Änderungsfassung der KfB abstimmen ließ. „Dies geschah auch noch, ohne den Antragstext laut zu verlesen, sodass davon auszugehen ist, dass vielen Stadtverordneten nicht bewusst war, dass sie nicht - wie üblich - über die geänderte Ausschussfassung abstimmten“, so Alexa Börner. Wie sonst sei das Abstimmungsergebnis zu verstehen, wonach Vertreter der CDU, FDP, Grünen und UBG, die im ASU noch für den Änderungsantrag und damit für eine Höhenbegrenzung der Bebauung auf dem nördlichen Teil des SGO-Geländes gestimmt hatten, nun dagegen stimmten.

Zahlreiche Diskussionen mit dem Stadtverordnetenvorsteher, im Ältestenrat und in den Sitzungsunterbrechungen in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung haben bisher allerdings zu keiner Lösung geführt. Der Stadtverordnetenvorsteher hat zwar eingeräumt, dass die Abstimmung entgegen den Vorschriften der Geschäftsordnung erfolgt sei, sah dennoch keine Veranlassung, die Vorlage erneut abzustimmen.

Wir bedauern sehr, dass es hier keinen Konsens zwischen den Fraktionen gab, den offensichtlich fehlerhaften Beschluss erneut zu fassen, um Rechtsklarheit und Transparenz zu schaffen“, erklärt Dr. Jochen Eichhorn, ebenfalls ASU Mitglied der KfB. Die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit haben zu erfahren, wie die Stadtverordneten einzelne Vorlagen abstimmen. Die Presse hat seinerzeit nur über die geänderte Abstimmung im ASU berichtet, da auch die Pressevertreter nicht erkennen konnten, dass in der Stadtverordnetenversammlung eine andere Fassung zur Abstimmung gestellt wurde. Die Öffentlichkeit hat ein gesteigertes Interesse daran zu erfahren, welche Fraktion hinter einer Höhenbegrenzung der geplanten Bebauung am Sportplatz steht oder nicht.

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der Verstoß gegen die Geschäftsordnung Auswirkungen auf das weitere Verfahren hat. So möchte die SPD nun in ihrem aktuellen Antrag betreffend der „Vorbereitung der Vergabe der städtischen Grundstücke Altkönigstraße und Baufeld V nach Konzeptqualität“ den fehlerhaften Beschluss als Grundsatzbeschluss berücksichtigt wissen.

Diese Vorgehensweise können wir nicht mittragen und sehen darin auch kein faires Miteinander. Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass der Meinungs- und Willensbildungsprozess in der Stadtverordnetenversammlung von außen durchsichtig und nachvollziehbar ist“, erklärt Dr. Jochen Eichhorn. „So kann und muss schließlich auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden.

So hat die Presse darüber berichtet:

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