Die Gründung eines städtischen Eigenbetriebs, um die Planung und den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen sowie das Halten und Vermieten dieser Wohnungen zu übernehmen, hält die KfB für den falschen Weg.
Der geplante Bau von bezahlbarem Wohnraum in den Gebieten Altkönigblick in Oberhöchstadt und Baufeld V an den Bahngleisen in Kronberg kann sinnvoller ohne einen solchen Eigenbetrieb erfolgen. „Die genannten Flächen sind begrenzt und allein dafür lohnt sich die Gründung eines Eigenbetriebs gar nicht“ , erläutert Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB. Zumal eine eigene städtische Gesellschaft weitere Nachteile hat:
Eine eigene Gesellschaft würde die Organisation aufblähen und Kosten erhöhen. Es müssten schließlich erst einmal technische und kaufmännische Geschäftsführer oder Abteilungsleiter und Mitarbeiter auf dem leergefegten Markt gefunden, eingestellt und bezahlt werden. Denkbar wäre auch der Wechsel eines Teils der Mitarbeiter aus der Verwaltung dorthin - aber wo ist dann der Vorteil?
Darüber hinaus muss ein Aufsichtsgremium geschaffen werden, was einen Verlust an Transparenz bedeutet: Die Besetzung und die Sitzungen eines solchen Gremiums sind nicht-öffentlich. Die gewählten Mandatsträger sind darin nicht dem Wahlergebnis entsprechend vertreten, da Verwaltungsmitarbeiter ebenfalls stimmberechtigt sind - siehe Betriebskommission Stadtwerke.
Schlussendlich spricht gegen die Gründung einer eigenen Gesellschaft auch die Tatsache, dass dieser Prozess – Satzungsentwurf und Abstimmung in den Gremien zur Beschlussfassung - die Entwicklung des Baufeldes V verzögern würde, die bereits vorangeschritten ist. So war auch die Aussage des Ersten Stadtrates in den Ausschüssen.
„Wir halten es daher für effizienter, diese Aufgabe wie bisher durch die Kernverwaltung und mit Hilfe von Dritten durchführen zu lassen. Es bieten sich sowohl Investorengruppen als auch Baugenossenschaften an, deren tägliches Brot es ist, Wohnraum, auch günstigen Wohnraum, zu schaffen“, erklärt Alexa Börner, Co Fraktionsvorsitzende der KfB. Die Stadt könnte mit diesen vertraglich vereinbaren, wie viel bezahlbarer Wohnraum für wen geschaffen werden soll.
Das Argument der Befürworter, dass nur im Rahmen eines „Eigenbetrieb Wohnbau“ gewährleistet sei, Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für Kronberger Bürger zu schaffen, ist nicht zutreffend. „Das Beispiel Friedensstraße in Oberhöchstadt zeigt, dass preiswerter Wohnraum von einer Baugenossenschaft wie der OBG geschaffen werden kann und sich die Stadt dort auch entsprechende Belegrechte vertraglich sichern kann. Auch der geplante Bau von Mitarbeiterwohnungen durch Familie Klein in Oberhöchstadt zeigt, dass bezahlbarer Wohnraum von Dritten geschaffen und gehalten werden kann“, betont Dr. Jochen Eichhorn, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) vertritt.
Für die hier angesprochenen beiden Baufelder kann durch entsprechende Verträge mit dem potenziellen Investor sichergestellt werden, dass für kleine und mittlere Einkommen gebaut wird. Zudem kann über den B-Plan gesteuert werden, wie die Baufelder zu bebauen sind.
Ob und welcher Dritte ausgewählt wird, was genau er tun und lassen muss, wie die Bebauungspläne aussehen und ob Verkauf oder Erbpacht - über all das entscheiden die Stadtverordneten. Und zwar nur sie. In dem Verhältnis, wie sie von den Wählern mandatiert wurden. Und in öffentlichen Sitzungen.
„Direkter, demokratischer, effizienter und transparenter geht es in unseren Augen nicht“, erklärt Frau Dr. Esen-Baur.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 17.10.2019: KfB hält Wohnbaugesellschaft für teuer und intransparent
Taunus-Zeitung vom 17.10.2019: Bau von Sozialwohungen - KfB ist gegen neuen Eigenbetrieb (nicht online verfügbar)