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Barrierefreiheit ist Sache der Verwaltung

Kronberg für die Bürger

Die UBG stellt den Antrag, der Magistrat möge für die Friedhöfe im Ortsteil Kronberg und Oberhöchstadt prüfen, die Barrierefreiheit zu verbessern.

Dieser Antrag drückt ein tiefes Misstrauen gegenüber der Verwaltung aus. Schließlich ist es die ureigene Aufgabe der Verwaltung, im öffentlichen Raum für Barrierefreiheit zu sorgen. In vielen Fällen ist die Verwaltung dieser Aufgabe auch schon erfolgreich nachgekommen. So gibt es z.B. Behindertenparkplätze am Friedhof Kronthal neben der Kapelle und in der Frankfurter Straße vorm Eingang. Wir halten es für eine Selbstverständlichkeit, dass die Barrierefreiheit auch auf den Friedhöfen sichergestellt wird. Schließlich werden gerade diese oft von Älteren und Gehbehinderten aufgesucht.

Der Antrag der UBG zielt somit auf eine Selbstverständlichkeit. Mit solchen Anträgen sollten wir die Verwaltung und uns nicht belasten. Wir sollten die Verwaltung arbeiten lassen und sie in die Lage versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Mit Anträgen sollten wir Impulse setzten und konzeptionelle Anregungen geben. Mit Schaufensteranträgen wie diesem, mit denen sich der Antragsteller lediglich ins Rampenlicht stellen will, ist keinem gedient.

Wir werden dem Antrag deshalb nicht zustimmen.


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 13.2.2025

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Änderungsantrag angenommen mit 22 Ja und 7 Nein bei 4 Enthaltungen

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