Die im TZ-Artikel vom 8.12.2022 zitierten Äußerungen von Erstem Stadtrat Robert Siedler verdrehen entweder die Aussagen der KfB und/oder sind sachlich nicht zutreffend. Daher nimmt die KfB wie folgt Stellung:
Zitat: "Dieser Betrag beinhaltet bereits mögliche Kostensteigerungen. Inwieweit diese im vollen
Umfang eintreten und in welcher Höhe genau, wird sich mit dem Projektfortschritt zeigen."
Dieser Satz erweckt den Eindruck, dass nunmehr die möglichen Kostensteigerungen schon
eingepreist wurden und es womöglich sogar günstiger wird.
Richtig ist: Der Fördermittelantrag von 9,5 Mio beinhaltet zwar Kostensteigerungen, allerdings
handelt es sich bei den Kostensteigerungen um den Anstieg seit der Kostenschätzung von 2021 auf
die jetzt vorgelegte von 2022. Weitere „allgemeine Preissteigerungen“ bis zum Baubeginn sind zu
„erwarten“, wie Herr Siedler in der Antwort auf die KfB-Anfragen im September selbst schrieb:
Nachfrage der KfB vom 26.7.2022 - die Antwort der Verwaltung wurde am 23.9.2022 veröffentlicht
Anfrage der KfB vom 16.5.2022 - die Verwaltung hat ihre Antworten per 5.8.2022 direkt eingefügt.
Zudem sind nicht die Projekt-Bausteine pauschal um +20% erhöht worden. Vielmehr sind
insbesondere die B&R-Anlage (jetzt 2 Mio Euro brutto) und die Stützmauer (jetzt 1,8 Mio Euro
brutto) überproportional teurer geworden.
Zitat: "Dass auf irgendetwas verzichtet würde, entspringe „wieder mal der Fantasie der KfB“, so
Siedler."
Richtig ist: Dass gegebenenfalls auf Investitionen verzichtet würde, stammt aus der Begründung des Antrags der fünf Fraktionen: „die Mittel sind entweder aufgrund freier Reserven verfügbar, es
müssen in den Folgejahren 2023-25 geplante Investitionen gestrichen oder aber Fremdmittel
aufgenommen werden.“
Zitat: "Auch die „kolportierte Kostensteigerung der Fahrradabstellanlage“ sei unzutreffend. Die
500.000 Euro bezogen sich auf einen ersten Entwurf außerhalb der Hanglage, so der Erste Stadtrat."
Diese Aussage ist nicht zutreffend: Die Fahrradanlage war von Anfang an im Hang geplant. Auch die Machbarkeitsstudie ging ausschließlich von diesem Standort aus. Erst auf Nachfrage der KfB musste Herr Siedler im ASU am 10.5.2022 zugeben, dass zu den in der Vorlage 5106/2022 genannten Kosten von 500.000 Euro weitere 460.000 Euro für den Erdabtrag entstehen werden. In der mit dem Fördermittelantrag eingereichten Kostenaufstellung vom 30.5.2022 stehen nunmehr 2 Millionen Euro (brutto).
Zitat: "Bei der Angabe zu den Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro würden Kostenelemente der
Abstellanlage mit denen der neu zu errichtenden Stützmauer vermengt."
Diese Aussage ist falsch: Lt. Kostenaufstellung kostet B&R nun 2 Mio Euro brutto und die Stützmauer (bisher 917TEUR netto) nun 1,8 Mio brutto.
Zitat: "Ferner ist festzuhalten, dass die von der KfB vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten bei
Busbahnhof und Abstellanlage auf Umplanungen fußen, die jeglicher Grundlage entbehren."
Richtig ist: Die Variante 4H wurde (wie auch 5H) von den Planern geplant, liegt also als Grundlage
vor. Erst auf Drängen der Politik erstellten die Planer die Variante 5H/1.
Die Planung einer Abstellanlage entlang der Gleise muss relativ einfach möglich sein. Da dort PKW-Stellplätze erstehen sollen, sollten stattdessen Fahrradstellplätze keine Schwierigkeit darstellen.