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Geplante Gewerbegebiete kompakt

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • vor 5 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Aus einem "Handwerkerdorf" werden zwei Gewerbegebiete, so groß wie 12 Fußballfelder - die Chronologie:


Die CDU hat 2018 ein Handwerkerdorf gefordert; die KfB "nach konkreter Bedarfsanalyse" ergänzt. Nach 2 Jahren und erneuter Anfrage wurden Zahlen zur Verfügung gestellt, die mittlerweile überholt sein müssen.

Im Juli 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie vorgestellt und mit den Stimmen von CDU, SPD, UBG und Teilen der FDP beschlossen, drei Gewerbegebiete in den zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplan (Reg FNP), aufnehmen zu lassen - als Option für die Zukunft.

Im Herbst 2023 kam das Signal vom Regionalverband, dass die Aufnahme der Standorte auch aufgrund veränderter Zielvorgaben nicht sichergestellt sei. Der Grund: Der Klimaschutz hat inzwischen an Bedeutung zugenommen, Klimafunktionen sollen im neuen RegFNP stärker berücksichtigt werden. Das heißt: Diese Flächen sind klimatisch so bedeutsam, dass sie auch zukünftig nicht bebaut werden dürfen.

Die einzige Möglichkeit: Eine Abweichung vom derzeit gültigen RegFNP beantragen, bevor der neue in Kraft tritt. Jetzt muss es schnell gehen - weshalb schon im April 2024 der Beschluss für die Aufstellung von konkreten Bebauungsplänen für zwei der drei Gebiete gefasst wurde.

Im Februar 2025 wurden für beide Gebiete zuzüglich Procter & Gamble-Gelände der Städtebauliche Rahmenplan des Büros Albert Speer + Partner vorgestellt und unter verschiedenen Varianten zu Gebäudestandorten, Grün- und Verkehrsflächen die "Vorzugsvarianten" ausgewählt.

Im Dezember 2025 wurden für beide Gebiete Umlegungsverfahren angeordnet und der Magistrat beauftragt, die landwirtschaftlichen Flächen zu Preisen zwischen 80 und 120 Euro/qm anzukaufen.

Am 5. März 2026 - und damit 10 Tage vor der Kommunalwahl - soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorentwürfen der Bebauungspläne beschlossen werden. Mit den am 30. Januar veröffentlichten Unterlagen wurde erstmals deutlich, wie groß und wie hoch die Bauten werden dürfen. Darunter sind sogenannte "bauliche Akzente" mit sechs bzw. acht Stockwerken vorgesehen, die an den jeweiligen Ortseingängen von Frankfurt bzw. Oberhöchstadt kommend "Fernwirkung" entfalten sollen.

Am 17. Februar hat die KfB die Anfrage gestellt, die seit 2014 kontinuierlich erhobenen gewerblichen Flächenbedarfe zur Verfügung zu stellen.


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