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Beantwortung von Anfragen


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Kronberg im Taunus (GOStVV) wie folgt zu ändern:

In § 17 Absatz 1 soll um folgenden Passus ergänzt werden:

...und ersucht ihn, die Anfrage innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu beantworten. Sollte eine Beantwortung mehr Zeit beanspruchen, ist dem Anfragesteller ein begründeter Zwischenbescheid zuzustellen.

Begründung:

Mandatsträger sind für ihre politische Arbeit oftmals auf die zeitnahe Information vom Magistrat angewiesen. Um zu vermeiden, dass ihre Anfragen über lange Zeit hinweg unbeantwortet oder teilweise unbeantwortet bleiben, soll ein verbindlicher Zeitraum festgelegt werden, innerhalb dessen die Anfrage bearbeitet wird.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 2.3.2017: Einstimmig (31 Ja).

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