top of page

Änderungsantrag Stadtbus

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • 5. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. März

Beschlussvorschlag – Änderungen in fett

a) Der Leistungsumfang entspricht der Variante 1 - Status Quo. Dieser sollten im Rahmen der späteren Ausschreibung, maximal um +/- 15 % abweichen.

b) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre mit der einmaligen Option um zwei Jahre zu verlängern (7+2).


Begründung:

Ad a) Leistungsumfang

Der geplante (Basis-)Leistungsumfang des Beschlussvorschlags des Magistrats entspricht dem Status Quo. Dieser berücksichtigt weder die notwendige Anbindung an die neuen Regionalbuslinien 259 und 260 noch weitergehende Empfehlungen der AG Nahmobilität zur Verbesserung des ÖPNV in Kronberg.

Diese neuen Buslinien des RMV starten in Oberursel und schaffen die längst überfällige direkte Anbindung an Bad Soden mit seinem Krankenhaus (Linie 260) und an die Nachbarorte Schwalbach, Sulzbach und Frankfurt-Höchst (Linie 259). Allerdings bedienen sie nur die Ortsmitte Oberhöchstadts und den Kronberger Süden mit dem Haltepunkt Kronberg-Süd, wodurch der Stadtteil Schönberg (mit dem Rosenhof) und der größte Teil Kronbergs nicht profitieren. So dauert z. B. die Fahrt von der Haltestelle Rosenhof zum Bad Sodener Krankenhaus (7 km) immer noch mindestens 46 Minuten.

Daher muss der neue Verkehrsknotenpunkt Kronberg-Süd an das Stadtbussystem angebunden werden.

Zu den weiteren Empfehlungen der AG Nahmobilität und der Wünsche vieler Bürger gehört ein besserer ÖPNV zu den Randzeiten und am Wochenende. So könnten z.B. die durch die (jeden Tag fahrenden) Regionalbuslinien nicht bedienten Seniorenheime Rosenhof und Altkönigstift sonntags mittels einer AST-Verbindung versorgt werden.

Um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit dieser zusätzlichen Anforderungen beurteilen zu können, sollte der variable Teil des auszuschreibenden Leistungsumfangs so groß wie möglich im Rahmen einer rechtssicheren Vergabe sein (maximal 15 % gemäß VHT), sodass bei entsprechendem Ausschreibungsergebnis und finanziellem Handlungsspielraum das Angebot an den wünschenswerten Standard angeglichen werden kann.


Ad b) Laufzeit des Vertrages

Der Betrieb des Kronberger Stadtbussystem ist aufgrund seiner vergleichsweise sehr geringen Größe wenig kosteneffizient, da Overheadkosten (Leitung und Verwaltung) und notwendige Vorhaltekosten zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit des Linienbetriebs (Ersatzbus, Ersatzfahrer) von vergleichsweise wenigen gefahrenen km getragen werden müssen. Dies führt in Verbindung mit einer mäßigen Auslastung zu einem deutlich unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad bzw. relativ hohem Verlust von über 500 T€ p.a.

Da eine Reduzierung des Verkehrsangebots als möglicher Problemlösungsansatz vermieden werden soll, muss einem künftigen Betreiber ein kostengünstiger zu betreibendes, größeres Verkehrsnetz geboten werden.

Dies kann erreicht werden, wenn das Kronberger Liniennetz und ein benachbartes Liniennetz einen gemeinsamen Betreiber bekommen, der dann Synergieeffekte in Form einer gemeinsamen Führung des Betriebs, eines gemeinsamen Betriebshofes und gemeinsamer Ersatzreserven (Ersatzfahrer) heben kann. (Gleiche Bustypen würden die Synergieeffekte weiter erhöhen; sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich.)

Ein hierzu geeignetes Netz kann das Linienbündel HTK-Mitte des VHT sein, welches überwiegend die Busverkehre in und um Königstein umfasst und z. B. mit der Linie 85 auch Kronberg bedient. Ebenso in Frage kommen könnte das neu definierte Linienbündel Stadtverkehr Oberursel des VHT.

Da die bereits laufenden Ausschreibungen für diese Linienbündel Betreiberverträge mit einer Laufzeit von 8+2 Jahren und einen Start im Dezember 2026 vorsehen, kann ein gemeinsamer Betreiber für das Kronberger Netz und einem dieser beiden Netze erst zum Jahresende 2034 verpflichtet werden.

Somit kann sich die Stadt Kronberg in diesen Vergabe-Rhythmus des VHT nur eintakten, wenn der in 2027 zu vergebene Kronberger Betreibervertrag eine Laufzeit von 7+2 Jahren hat.

Es ist uns bewusst, dass allein mit dieser angepassten Laufzeit noch kein gemeinsamer Betreiber ab 2034 gesichert ist, aber sie ist die notwendige Voraussetzung für die Option, das Kronberger Stadtbussystem wenigstens ab 2034 wirtschaftlicher betreiben zu können als heute möglich.


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 19 Ja und 12 Nein

Ursprungsantrag in geänderter Fassung angenommen mit 27 Ja bei 4 Enthaltungen

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page