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  • Kronberg für die Bürger

Procedere bei grundhaften Straßenerneuerungen



Antrag mit Änderungen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass

  • eine jährlich zu aktualisierende Ãœbersicht der in den nächsten fünf Jahren anstehenden grundhaften Straßenerneuerungen mit Jahresangabe auf der Homepage der Stadt Kronberg veröffentlicht wird,

  • die von grundhaften Straßenerneuerungen betroffenen Anlieger und Ortsbeiräte mit einem Vorlauf von sechs Monaten zu einer Anliegerversammlung eingeladen werden,

  • in dieser Anliegerversammlung die geplanten Maßnahmen mit ihren voraussichtlichen Gesamtkosten und deren ungefähre Verteilung auf die einzelnen Anlieger vorgestellt werden.

Begründung:

Die grundhafte Straßenerneuerung ist in der Regel mit erheblichen Kosten, nicht selten fünfstelligen Beträgen, für die Anlieger verbunden. Daher sollen sie frühzeitiger informiert werden, um ggf. finanziell vorsorgen zu können. Da sie bis zu 75% der Gesamtkosten tragen, sollte es zudem Ziel sein, dass die zur Ausschreibung vorgesehenen Maßnahmen möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen Bürgern erstellt werden.

1. Punkt: Einstimmig angenommen (32 Ja)

2. Punkt: Änderungsantrag (SPD): "und Ortsbeiräte" streichen: Abgelehnt (9 Ja, 18 Nein, 5 Enthaltungen)

2. Punkt: Angenommen (31 Ja, 1 Nein)

3. Punkt: Abgelehnt (6 Ja, 3 Enthaltungen, 23 Nein)

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