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Öffentliche Bekanntmachung zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf anstehender städtischer Grun

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • 15. März 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Vermietung und Verpachtung von städtischen Grundstücken und Gebäuden stets öffentlich bekannt zu geben. Dazu soll der Magistrat den Mandatsträgern ein Vermarktungskonzept bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22.6.2017 vorlegen.

Begründung:

Die Stadt verfügt über eigene Grundstücke und Gebäude (Häuser, Wohnungen, Gewerbegebäude, Gaststätten etc.), die vor Vermietung/Verpachtung oder Verkauf bestmöglich öffentlich vermarktet werden sollen, damit hohe Transparenz und Nachfrage erzielt werden.

Das Vermarktungskonzept soll neben den üblichen „Öffentlichen Bekanntmachungen“ weitere Möglichkeiten aufzeigen, wie die Informationen eine jeweils möglichst große Zielgruppe erreichen.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 4.5.2017:

Änderungsantrag CDU: Der Magistrat soll über die Vergabe von Wohnungen entscheiden. Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien werden ausgeschrieben.

Angenommen (16 Ja, 11 Enthaltungen, 5 Nein)


 
 

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