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  • Kronberg für die Bürger

Direktübertragung der Stadtverordnetenversammlung


Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung aufgezeichnet und im Internet (per Streaming) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

Begründung:

Mit der Regelung in § 52 Abs. 3 HGO, wonach Film- und Tonaufnahmen zulässig sind, soweit die Hauptsatzung und Geschäftsordnung entsprechende Beschlüsse enthalten, ist den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet worden, Ton- und Filmaufnahmen der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen und zum Beispiel im Internet zu veröffentlichen. Die Übertragung der Stadtverordnetenversammlungen im Internet bietet eine weitere sinnvolle Möglichkeit, Einwohner und Bürger am kommunalen Geschehen teilhaben zu lassen.

Die Übertragung muss sowohl die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutze der Redner erfüllen, als auch technisch so gestaltet werden, dass sie mit möglichst geringen finanziellen Mitteln umgesetzt werden kann.

Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 14.9.2017 zurückgezogen, weil die Beratungszeit abgelaufen war.

Ein geänderter Antrag wurde in die Stadtverordnetenversammlung am 7.12.2017 eingebracht.

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