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Oberer Thalerfeldweg


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Oberen Thalerfeldweg zu reparieren und zu pflegen. Die Kosten hierfür sind dem Budget von 400.000 EUR (Produkt 6 541003, Unterhalt, Erweiterung und Erneuerung von Verkehrsflächen, Sachkonto 616500) zu entnehmen. Die Maßnahmen sollen explizit in die Erläuterungen des Produktes auf S. 310 des Haushaltsentwurfes 2018/2019 aufgenommen werden.

Begründung:

Der Obere Thalerfeldweg, der streckenweise geschottert ist und auch von LKWs befahren wird, weist teilweise tiefe Fahrrinnen auf. Eine regelmäßige Überprüfung und Ausbesserung entstandener Schäden ist notwendig, zumal diese Wege auch von vielen Fußgängern mit und ohne Kinderwagen genutzt werden.

Dazu kam folgender Hinweis des Sitzungsdienstes:

Der Antrag ist in dieser Form im Rahmen der Kompetenzabgrenzung zwischen Stadtverordnetenversammlung und Magistrat nicht zulässig. Der konkrete Einsatz von pauschalisierten Haushaltsmitteln ist eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung gem. § 66 I HGO und liegt damit in der ausschließlichen Zuständigkeit des Magistrats. Zulässig wäre der Antrag, wenn er die gewünschte Maßnahme definiert und gleichzeitig die Höhe der dafür zusätzlich bereit zu stellenden Finanzmittel beschreibt.

Die KfB hat daraufhin den Antrag zurückgezogen und wird ihn überarbeiten.

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