top of page
Suche
  • Kronberg für die Bürger

B-Plan "Im Waldhof" abschließen


Antrag

Der Magistrat wird gebeten, das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2009 begonnene Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Im Waldhof“ rechtswirksam zum Abschluss zu bringen. Dabei ist sobald wie möglich eine Veränderungssperre zu erlassen.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 3.12.2009 dem Entwurf des Bebauungsplans „Im Waldhof“ einschließlich dem Entwurf der Begründung zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfs die Bürgerbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des BauGB i.V.m. Paragraf 13 a BauGB durchzuführen. Diese fand vom 11.02.2010 bis einschließlich 12.03.2010 statt. Ein Satzungsbeschluss ist in der Folge jedoch nicht mehr erfolgt.

Der seinerzeitige Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes besteht unverändert fort:

„Der Gebietscharakter der Straße „Im Waldhof“ und zugehöriger Bebauungen soll beibehalten werden. Für das Gebiet Im Waldhof besteht kein gültiger Bebauungsplan. Da die Baustruktur heterogen ist, wären nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) in Zukunft Veränderungen und Verdichtungen des Gebiets nicht zu verhindern.

Zur Erhaltung der charakteristischen Gebietsstrukturen wird der vorliegende Bebauungsplan aufgestellt. Städtebauliche Rahmenfestsetzungen sollen die Beibehaltung der Qualität sowohl der bestehenden, repräsentativen Bauformen als auch der wertvollen alten Baumbestände garantieren.“ (Quelle: S553/09, Bebauungsplan, Begründung Entwurf, Januar 2010.).

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018: angenommen

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Wohnraum nicht durch Eigenbetrieb

Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss zur Gründung eines städtischen Eigenbetriebs „Wohnbau Kronberg“ gemäß Vorlage 5252/2019 auf. Die Gründung eines Eigenbetriebs „Wohnbau Kronbe

bottom of page