- Dr. Jochen Eichhorn
Enthaltung zum Henker

Wir werden uns heute der Stimme enthalten. Dies aus zwei Gründen:
Das Verfahren und die dabei geführte Diskussion waren aus Sicht der KfB völlig unangemessen und
Das Ergebnis entspricht leider nicht in jeder Hinsicht unseren Vorstellungen.
Unsere Fraktionsvorsitzende Alexa Börner hatte es ja bereits bei der STVV im November letzten Jahres gesagt: Die KfB unterstützt Erweiterungswünsche der Metzgerei Klein im Ortskern von Oberhöchstadt. Das gilt auch weiterhin. Solange wir noch Fleisch essen dürfen und nicht wegen des mit der Tierhaltung verbunden Co 2 – Ausstoßes mit Algen Vorlieb nehmen müssen, sind wir froh, so fachmännisch bedient zu werden, wie das bei der Metzgerei Klein der Fall ist.
Zum Verfahren:
Die Einbindung des ASU und der Stadtverordnetenversammlung war äußerst mangelhaft. Wir haben erst aus der Presse und von dem Vorhabenträger erfahren, dass mit dem ersten Stadtrat über mehr als anderthalb Jahre zäh verhandelt wurde. Erst in der STVV vom letzten November haben wir Stadtverordnete dann die Entscheidungsvorlage erhalten mit der Erwartungshaltung diese schnell abzusegnen.
Es wurde der KfB und den uns in dieser Sache Gleichgesinnten dann mangelnde Verlässlichkeit vorgeworfen, weil angeblich abgestimmte Zusagen nicht eingehalten worden seien. Richtig ist jedoch, dass wir zuvor lediglich die den Fraktionen im Februar 2017 von der Familie Klein vorgestellten Erweiterungspläne zum Erhalt der Metzgerei und den Bau von Wohnungen positiv beurteilt hatten. Zudem hatten wir grundsätzlich einer Änderung des aktuellen B-Plans zugestimmt. Dieser lag zu dem Zeitpunkt aber noch nicht vor. Es ging lediglich um einen sogenannten Aufstellungsbeschluss, bei dem noch keine Aussage zu den bauplanungsrechtlichen Details, insbesondere zum Maß der Bebauung getroffen wurde. Auch die Grundflächen- und die Geschossflächenzahl wurden seinerzeit noch nicht genannt und konnten daher von den Fraktionen auch noch nicht abgesegnet werden. Erst mit dem B – Planentwurf, der uns zur STVV im November 2018 vorgestellt wurde, erfuhren wir Details, die Geschossflächenzahl wurde sogar erst kürzlich bekannt.
So kann man weder mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, noch mit den Stadtverordneten umgehen.
Die KfB unterstützt, wie gesagt, sowohl eine Erweiterung der Betriebsflächen der Firma Klein als auch das Schaffen von Wohnraum. Wir sind auch damit einverstanden, dass das Erweiterungsvorhaben mit einem „Mehr“ an Bebauung einhergeht. Was uns an dem Verfahren allerdings auch nicht gefiel ist, dass Drohszenarien aufgebaut wurden, wonach die Metzgerei Klein abwandern würde, wenn man ihren Vorstellungen nicht gänzlich entspricht.
Zum Ergebnis:
Nach Meinung der KfB hätte man an dem B-Plan noch geringfügige Änderungen vornehmen müssen, damit sich das Vorhaben besser in den Dorfcharakter Oberhöchstadts einfügt. Unsere diesbezüglichen Vorstellungen wurden leider nicht berücksichtigt.
Die Zugeständnisse bei der Größe, Höhe und Anordnung der Gebäude führen jedoch dazu, dass die neuen Gebäude deutlich höher als die Nachbarbebauung sein werden, näher an dieser heranrücken und sich dementsprechend nicht einfügen.
Auch die vorgesehene 90prozentige Versieglung - laut Baunutzungsverordnung liegt die Maximalgrenze bei 80% - sehen wir kritisch. Uns fehlt zudem der ökologische Ausgleich dieses Eingriffs.
Angesichts dieser enormen Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit hätte man durchaus sowohl in der Gestaltung als auch bei Ausnutzung einen Kompromiss finden können. Dies hätte weder der Erweiterung der Metzgerei noch der Schaffung von Wohnraum entgegengestanden. Es hätte sich aber besser in die Umgebung eingefügt.
Es ist eines der Hauptanliegen der KfB, auf eine verträgliche Bebauung in Kronberg hinzuwirken. Es gibt schon genug massive und dem Ortscharakter widersprechende Bebauung an anderen Stellen Kronbergs und Oberhöchstadts. Wir müssen dem Baudruck der aktuell herrscht mit bauplanerischer Vernunft begegnen.
Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung am 21.2.2019