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  • Alexa Börner

Klimaschutz ist keine halbe Sache


Das Thema Klimaschutz ist eine wichtige globale Aufgabe und kann nur erfolgreich sein, wenn alle Akteure mitmachen. Daher ist es der KfB ein großes Anliegen, dass auch Kronberg seinen Teil zum erfolgreichen Klimaschutz beiträgt. Laut Bundesumweltministerium liegen gerade auch im kommunalen Umfeld große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen.

Seit Anfang des Jahres bietet die Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Den geänderten Antrag, den Magistrat zu beauftragen, sich um die Mittel für ein Klimaschutzkonzept und einen Klimaschutzmanager zu bemühen, um dem Ziel Klimaschutz auf kommunaler Ebene näher zu kommen, begrüßen wir daher.

Wir haben im ASU einen aufschlussreichen Bericht über die Klimaschutzaktivitäten in Oberursel gehört. Dort ist man uns bereits einen Schritt voraus und hat ein aus drei Teilkonzepten bestehendes Klimaschutzkonzept entwickelt.

Kronberg kann, - weil es sich hier um ein Erstvorhaben handelt - die Förderung eines Klimaschutzkonzeptes durch einen Klimaschutzmanager und die Umsetzung erster Maßnahmen (integrierter Klimaschutz, klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und klimafreundliche Mobilität ) beantragen. Zuwendungsfähig sind unter anderem: Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal und Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements. Diese Möglichkeit sollten wir uns nicht entgehen lassen, daher sagen wir klar JA zum ersten Teil des vorliegenden Antrags.

Den zweiten Teil des Antrags, wonach der Magistrat beauftragt werden soll, im Rahmen der Mitgliedschaft bei den hessischen Klimakommunen, den begonnenen Aktionsplan aus dem Jahr 2012 zu aktualisieren und dem Hessischen Umweltministerium gegenüber die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes zeitnah in Aussicht zu stellen, halten wir nach den uns mittlerweile vorliegenden Informationen aus dem Fachbereich und von Herrn Siedler nicht mehr für sinnvoll.

Ein Aktionsplan ist eben kein Konzept, das der eben genannten Förderung unterliegt. Gefördert werden ausdrücklich nur Maßnahmen, die Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes sind. Ein Aktionsplan mit Maßnahmen ergibt sich aber erst aus dem erstellten Klimaschutzkonzept. Wir würden hier also doppelt arbeiten.

Zum Ergänzungsantrag der SPD:

Nach Erstellung des Klimaschutzkonzeptes und der Umsetzung der ersten daraus entwickelten Maßnahmen sollten wir Bilanz ziehen und entscheiden, wie wir weiter verfahren. Jetzt bereits eine unbefristete Stelle auszuschreiben und sich damit arbeitsrechtlich und haushalterisch zu binden, ohne die genauen Voraussetzungen für die Stelle nach Erstellung des Konzeptes zu kennen, kommt für die KfB nicht in Betracht.

Wir sehen in der Einstellung eines befristeten Klimaschutzmanagers eine Entlastung des vorhandenen Personals in der Verwaltung. Unsere städtischen Mitarbeiter haben in den letzten Jahren bereits zahlreiche klimafreundliche Maßnahmen geplant und teilweise auch schon umgesetzt. Dazu zählen z.B. die Umrüstung auf LED, Einbau von Pelletheizungen und Absorberanlagen. Allerdings haben wir diese Maßnahmen nicht im Rahmen eines Konzeptes und eines Plans ergriffen. Das jedoch ist nötig, weil laut Herrn Siedler in Zukunft voraussichtlich nur noch Maßnahmen gefördert werden, wenn ein Klimaschutzkonzept vorliegt - also keine spontanen Einzelaktionen, sondern eine durch Bestandsaufnahme und Verbesserungseffekte klar dokumentierte Vorgehensweise. Eben dafür brauchen wir das Klimaschutzkonzept und den Manager.

Die Argumente, dass sich in einem engen Arbeitsmarktumfeld keine Bewerber für befristete Stellen finden lassen, teilen wir in diesem Fall nicht. Wir möchten dem Beispiel unserer Nachbarstadt Oberursel folgen - sie hat mit externer Hilfe und entsprechender Förderung ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen und einen Klimaschutzmanager befristet bewilligt bekommen.

Bei diesem Vorgehen handelt es sich auch ganz und gar nicht um „eine halbe Sache“ wie angeführt wurde: Der Fördermittelgeber hat die Klimaschutzstelle für maximal 2 Jahre durchaus sinnvoll definiert und dieses Potential gilt es zu nutzen.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 15.6.2019: Weg frei für Klima-Manager (nicht online verfügbar)

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