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  • Alexa Börner

Gute Gründe gegen den Neubau einer GU am Grünen Weg


In den mündlichen Begründungen dieses Antrags in der heutigen Stadtverordnetenversammlung wurde vieles vermischt, die Argumente gingen teils drunter und drüber mit dem Tenor, dass die KfB „Stimmung“ machen würde. Ich weise dies klar zurück !

Blicken wir zurück auf die vergangene Stadtverordnetenversammlung. Nachdem die Vorlage des Magistrats, das Projekt GU Grüner Weg zu beenden noch in allen Ausschüssen einmütig beschlossen wurde, kündigte die FDP in der Stadtverordnetenversammlung an, die Vorlage nun abzulehnen. Nach und nach schlossen sich die anderen 3 Fraktionen an, insbesondere nach der Aussage von Herrn Bürgermeister Temmen, dass auch die Anerkannten aus der GU an der AKS in die GU am Grünen Weg umziehen könnten. Diese Aussage widersprach klar der Magistratsvorlage. Herr Temmen hat mittlerweile - nach Rücksprache mit dem HTK - erklärt, dass nur in begründeten Einzelfällen bereits Anerkannte in eine GU einziehen können.

Jetzt begründen die 4 antragstellenden Fraktionen ihren Antrag aber mit der Schließung der GU an der AKS. Damit wird deutlich, dass die Antragsteller davon ausgehen, dass die derzeit dort untergebrachten Personen in die GU am Grünen Weg umziehen werden. Anders ist das nicht zu verstehen.

Viele der Personen mit laufendem Verfahren ziehen bereits in andere GUs in Nachbarkommunen. Das zeigt, dass es im HTK freie Kapazitäten gibt.

Die knapp 30 anerkannten Personen dürfen noch bis August 2020 in der GU AKS bleiben, ein Umzug dieser Personen in eine GU am Grünen Weg ist wie eben dargelegt ausgeschlossen.

Für einen Neubau hat der Kreis eine Belegungsgarantie gegeben – soweit unsere Information aus der geschlossenen Verwaltungsvereinbarung – und wird seine pauschale Kostenerstattung in jedem Fall zahlen müssen. Das bedeutet – wenn alles mit rechten Dingen zugeht –, dass er die GU auch belegen muss, wenn man ihm keine Geldverschwendung unterstellen will.

Von diesen neu Zugewiesenen werden voraussichtlich wieder eine gewisse Anzahl anerkannt. Für Kronberg „verschärft“ sich also die Wohnraumsituation damit. Wir müssen für die heute Anerkannten und alle anderen auf der Warteliste stehenden Personen Wohnraum in Kronberg finden. Durch den Bau der GU kämen dann noch weitere Personen dazu.

Die Magistratsvorlage ist eindeutig in ihrer Aussage: “Darüber hinaus haben sich mittlerweile die Bedarfe zur Unterbringung von Flüchtlingen grundlegend geändert. Für die Kommune steht die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen im Vordergrund.“ D.h. hierfür müssen wir Lösungen finden. Der Bürgermeister hat uns darüber informiert, dass städtische Wohnungen geprüft werden, die Kirchen und auch im DRK-Campus angefragt wurde.

Ich möchte noch etwas zu den von der Stadt bereits geleisteten Planungskosten anmerken. Hier hieß es, das sei rausgeworfenes Geld, wenn die GU jetzt nicht gebaut würde. Es wurden seinerzeit 3 Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen geprüft. Das ist gut investiertes Geld, denn wir sind damit vorbereitet, sollte es in Zukunft noch einmal zu einem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen kommen. Dann haben wir alle Varianten geprüft und einen fertigen Plan in der Schublade.

Um es vorweg zu nehmen bzw. den heute gemachten Vorwürfen entgegen zutreten: Die KfB ist zum jetzigen Zeitpunkt gegen den Neubau der GU und zwar nicht, weil sie gegen die Aufnahme von Flüchtlingen ist, sondern weil

  1. wir keine 3 Mio Euro für eine Unterkunft ausgeben möchten, die derzeit nicht für Flüchtlinge gebraucht wird und wir auch mittlerweile wissen, dass sie nicht mehr durch die Mitfinanzierung des HTK kostendeckend betrieben werden kann.

  2. wir einen Verstoß gegen die baurechtlichen Vorschriften befürchten, wenn trotz der Hinweise zu § 246 (9) BauGB Wohnungen geschaffen werden. Der Gesetzgeber hat die baurechtlichen Vereinfachungen 2015 klar damit begründet, dass dadurch "dringend benötigte Unterkünfte für Asylbewerber" geschaffen werden sollen. Jetzt liegt keine Dringlichkeit mehr vor. Er hat damals betont, dass sich eine Anschlussnutzung nach den allgemeinen bauplanungsrechtlichen Regeln richten muss. Kronberg hat den Bau nach §246 (9( BauGB beantragt. Dazu hat die Bauministerkonferenz klar ausgeführt: „Hierbei ist auch zu beachten, dass es dem Sinn und Zweck des § 246 Absatz 9 widersprechen würde, wenn z. B. die nach dieser Vorschrift zugelassene Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich, das ausschließlich dem Wohnen von Flüchtlingen dient, im Anschluss dauerhaft als Wohnraum für die Allgemeinheit genutzt werden soll; dies dürfte bereits bei Genehmigungserteilung zu berücksichtigen sein.

  3. Der Bau von Wohnungen wäre im Übrigen auch ein Startsignal für die Entwicklung des gesamten Grünen Weges. Die Versiegelung dieses Naherholungsgebietes kommt für die KfB aber nicht in Frage

 

Wortbeitrag von Alexa Börner in der Stadtverordnetenversammlung am 26.9.2019


So wurde die Vorlage entschieden:

Angenommen mit 16 Ja (FDP, SPD, Grüne, UBG), 14 Nein (KfB, CDU)


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