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Einjahres-Haushalt gibt neuem Parlament Handlungsfreiheit

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • 21. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Wir schlagen vor, den nächsten Haushaltsplan als Einjahresplan für 2026 aufzustellen und nicht, wie bisher angedacht, als Doppelhaushaltsplan für 2026 und 2027.


Angesichts der für März 2026 geplanten Kommunalwahlen halten wir es für dringend geboten, den nächsten Haushalt auf ein Jahr zu begrenzen. Nur so erhält das von den Kronberger Bürgern gewählte neue Parlament zeitnah nach der konstituierenden Sitzung die volle haushaltspolitische Handlungsfreiheit.


Ein Doppelhaushalt würde bedeuten, dass das künftige Parlament sowohl für 2026 als auch für 2027 an die finanzpolitischen Vorgaben des abgelösten Gremiums gebunden wäre.

Dadurch wäre es den neu gewählten Stadtverordneten kaum möglich, zentrale politische Schwerpunkte neu zu setzen.


Die Konsequenz: die politische Mehrheit, die im Frühjahr 2026 von den Kronbergern gewählt wird, könnte ihren demokratische legitimierten Gestaltungsauftrag faktisch erst ab dem Haushaltsjahr 2028 – das bedeutet, mit einer Verspätung von fast 2 Jahren – umsetzen. Der Respekt vor dem Wählerwillen verbietet einen solchen zeitlichen Verzug, der den Wählern auch kaum zu vermitteln wäre.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 22.5.2025.

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 19 Ja und 13 Nein


So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 24.5.2025: 13 Millionen mehr für Investitionen (nicht online verfügbar)

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