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KfB bezweifelt gesetzlichen Zwang zur Offenlegung des Winkelbachs


Nach Rückfrage im hessischen Umweltministerium zweifelt die KfB an den bisherigen Aussagen der Kronberger Verwaltung, dass die Offenlegung des Winkelbachs verpflichtend sei und die Kosten keine Rolle spielten.


Das Hessische Umweltministerium hat am 20.12.2021 den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für 2021 bis 2027 veröffentlicht (> Pressemitteilung). Das Ziel, „die hessischen Flüsse, Bäche und Seen sowie das Grundwasser in einen guten Zustand zu versetzen und zu erhalten“ soll damit erreicht werden. Die KfB hat daraufhin beim Hessischen Umweltministerium nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass eine Offenlegung des Winkelbachs keineswegs zwingend sei. Auch sei die Kosteneffizienz ein Kriterium.


Im Zusammenhang mit der Bebauung des Bahnhofareals wurde seitens der Verwaltung stets angeführt, dass die Offenlegung des Winkelbachs zwischen Schillerweiher und Ludwig-Sauer-Straße in einer offenen Betonrinne erforderlich bzw. verpflichtend sei – Kosten spielen keine Rolle. Die Stadtverordnetenversammlung musste im Juli 2021 zusätzliche Haushaltsmittel genehmigen, da die Kosten von ursprünglich genannten 75.000 Euro auf 1,9 Mio Euro dramatisch gestiegen waren. Im Dezember wurde der Auftrag an einen Bauunternehmer für 1,3 Mio Euro vergeben. Beiden Beschlussvorlagen haben alle Fraktionen außer der KfB „zähneknirschend“ zugestimmt, weil sie davon ausgingen, dass eine Verpflichtung zur Offenlegung aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie bestünde.


Die KfB hat sich das Maßnahmenprogramm des Hessischen Umweltministeriums hinsichtlich der Offenlegung des Winkelbachs genauer angeschaut und unter der Maßnahmennummer 183632 (auf Seite 1637) lediglich den „Vorschlag“, die „lineare Durchgängigkeit“ des Winkelbachs zum Nebengewässer herzustellen, gefunden. Die einmaligen Kosten werden auf 100.000 Euro geschätzt. Eine Offenlegung wird weder vorgeschlagen noch gar gefordert.


Diese aktuelle Information war für die KfB Anlass, beim Umweltministerium nachzufragen, inwiefern die Verlegung eines Kanalrohrs eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung darstellt, wie von der Kronberger Verwaltung ausgeführt. „Die Antwort des für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zuständigen Referatsleiters war eindeutig: Bei den oben zitierten Maßnahmen handele es sich nur um Vorschläge. Denn das Hauptaugenmerk der Maßnahmen an Fließgewässern liege auf größeren Gewässern mit Einzugsgebieten von mehr als 20 Quadratkilometern, auch wenn alle Gewässer den guten Zustand erreichen sollen“, berichtet Dr. Jochen Eichhorn, Co-Fraktionsvorsitzender der KfB. „Es ist deshalb zu befürchten, dass alle diesbezüglichen Beschlüsse unter falschen Voraussetzungen getroffen wurden, wenn es den gesetzlichen Zwang zur Offenlegung nicht gibt.“


Das Junktim „Bau des Kammermusiksaals nur mit Offenlegung des Winkelbachs“ bestünde dann wohl ebenfalls nicht. „Auch im Bebauungsplan oder in den im Akteneinsichtsausschuss eingesehenen Unterlagen konnten wir keine diesbezüglichen Auflagen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften finden“, erklärt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, ebenfalls Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses (HFA). Es besteht zwar eine Genehmigung des entsprechenden Antrags der Stadt Kronberg, aber diese stellt lediglich eine Erlaubnis und keine Verpflichtung dar.


Wir können folglich derzeit nicht ausschließen, dass neben den falschen Kostenangaben auch die Information, dass die Maßnahme zwingend sei, falsch ist“, stellt Dr. Jochen Eichhorn fest. „Demzufolge wären in unseren Augen dann auch drohende Konsequenzen, wie ein Baustopp, nicht gerechtfertigt.


Zumal auch die Kosteneffizienz ein Kriterium der Wasserrahmenrichtlinie ist, wie der Referatsleiter bestätigte. „Wir haben stets darauf hingewiesen, dass Kosten von 2 bis 3 Millionen Euro in keinem Verhältnis zum ökologischen Effekt stehen“, betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. „Es hätte vielmehr mit den zuständigen Behörden diskutiert werden müssen, ob hier die Steuermittel sinnvoll verwendet werden oder ggf. andere Maßnahmen effektiver wären.


Alle im Juli und August letzten Jahres von der KfB gestellten Fragen zur Offenlegung (siehe Anfrage XII-A-008) wurden zunächst von der Verwaltung fast ein halbes Jahr ignoriert. „Auch jetzt wurden statt konkreter Rechtsgrundlagen nur allgemeine Verweise auf gesetzliche Verpflichtungen genannt“, so Dr. Ralf A. Pampel, stellvertretender HFA-Vorsitzender.


Der Bach soll in einer etwa 40 cm breiten künstlichen Rinne fließen, die zudem zu großen Teilen für Überfahrten verdeckelt wird (> Entwurfsplanung). „Hier kann nicht von Renaturierung oder einem naturnahen Zustand gesprochen werden. Durch diese Versiegelung und den dafür benötigten Beton halten wir den ökologischen Schaden für größer als den Effekt, dass über einer kleinen Teilstrecke Wasser nun oberflächlich verläuft“, betont Detlef Tinzmann, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt. „Wir halten es für wesentlich sinnvoller, stattdessen einen ausreichend breiten, treppenfreien Bürgersteig sowie einen unversiegelten Grünstreifen zur Bahnhofstraße vorzusehen, in dem neben Bäumen auch Pflanzen und Stauden für ökologische Vielfalt gepflanzt werden können.


Wir fordern den Magistrat der Stadt Kronberg auf, sämtliche weiteren Schritte zur Offenlegung des Winkelbachs zu unterlassen, bis belegt ist, dass diese Offenlegung nicht vermieden werden kann“, erklären die beiden Co-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jochen Eichhorn und Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. Dies kann und muss sehr zeitnah geschehen, sodass eine zeitliche Verzögerung der Baumaßnahmen um das Casals-Forum ausgeschlossen ist.


Dazu hat die KfB einen entsprechenden Antrag in die kommende Sitzungsrunde eingebracht. Wir hoffen, dass die Fraktionen aufgrund des neuen Kenntnisstandes nun den Mut haben, ihre Entscheidungen zu dieser ökologisch zweifelhaften, völlig überteuerten sowie unverhältnismäßigen Offenlegung zu revidieren und einer Überprüfung der Unabwendbarkeit zustimmen, damit ggf. die Steuermittel in sinnvollere ökologische Maßnahmen investiert werden können.

 

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 27.1.2022: Winkelbach: KfB bezweifelt Zwang zur Offenlegung (nicht online verfügbar)

Taunus-Zeitung vom 2.2.2002: "Irritierendes Geklapper" (nicht online verfügbar), basierend auf der SPD-Presseerklärung

Taunus-Zeitung vom 3.2.2022: Winkelbach ist freizulegen (nicht online verfügbar)

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