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Kronberg für die Bürger

Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans

Antrag:

Davon ausgenommen ist das Flurstück 94/1, um die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft weiterhin zu ermöglichen.


Begründung:

Der Regionale Flächennutzungsplan ist das wesentliche, gesetzlich vorgesehene Planungsinstrument des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main und wird derzeit für das Zieljahr 2030 neu aufgestellt. Mit dem Regionalen Flächennutzungsplan wird die zukünftige Siedlungsentwicklung unserer Gemeinde fundamental beeinflusst, u.a. wird darüber die zukünftige Entwicklung der Verkehrs-, Wohn-, und Gewerbeinfrastruktur sowie die Sicherung des Freiraums in allen Ortsteilen gesteuert.

Das Gebiet „Grüner Weg“ ist Grüngürtel und Naherholungsgebiet für Bürger aus Kronberg und den umliegenden Orten. Das Gebiet zeichnet sich durch viele verschiedene Lebensräume, wie z.B. Streuobstwiesen, Hecken und verschiedene Wiesen und Äcker aus. Damit bieten die Flächenwertvolle Lebensräume für viele -auch gefährdete -Tierarten und Pflanzen. Streuobstwiesen sind zudem durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützt. Im April 2019 wurde anlässlich der Diskussion um die Ausübung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Grünen Wegs deutlich, dass eine politische Mehrheit entweder generell gegen eine Bebauung ist oder diese allenfalls durch zukünftige Generationen entschieden werden soll. Somit ist eine Bebauung in den nächsten 10 oder 20 Jahren mehrheitlich politisch nicht gewünscht. Daher sollte diese Fläche aus dem Flächennutzungsplan abgemeldet werden.

Die Bebauung des Grünen Wegs wurde vor 15-20 Jahren ins Auge gefasst. Seitdem sind jedoch andere Baugebiete entstanden; derzeit laufen Planungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Baufeldern V am Bahnhof sowie auf dem ehemaligen Sportplatz in Oberhöchstadt. Die Bebauung bereits versiegelter Flächen ist insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz einer Bebauung von Grünstrukturen vorzuziehen. Zudem wurden die Prognosen der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung und des damit zusammenhängenden Wohnraumbedarfs in den vergangenen Jahren mehrfach nach unten korrigiert. Ferner hat ein Verkehrsgutachten ergeben, dass die Knotenpunkte am Sodener Stock bereits heute an der Leistungsfähigkeitsgrenze sind. Eine Erschließung des Gebietes Grüner Weg ist daher nicht gesichert.

Die beantragte Änderung führt nicht dazu, dass das betreffende Gebiet am Grünen Weg nicht mehr als Ausgleichsfläche im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes herangezogen werden kann. Es müssen nämlich keine Bauland-Flächen sein, die als Ausgleichsfläche „aufgegeben“ werden. Ausgleichsflächen können auch Flächen sein, bei denen eine Bebauung nicht (mehr) möglich ist, was nach dem Beschluss hier der Fall wäre. Die Änderung hat darüber hinaus auch keine Auswirkungen auf einen Ausgleich nach der Flächenausgleichsrichtlinie des Regionalverbandes. Diese gilt nach Auskunft des Regionalverbands nur in Zusammenhang mit dem derzeit geltenden Regionalen Flächennutzungsplan, nicht aber für den neuen Regionalen Flächennutzungsplan.


 

So wurde entschieden (namentliche Abstimmung) inkl. Ergänzungsantrag FDP:

Angenommen mit 16 Ja (6 KfB, 5 Grüne, 5 FDP) bei 13 Nein (7 CDU, 4 SPD, 2 UBG)




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