Die KfB möchte ein zügiges Planungsverfahren für die Weiterentwicklung des Baufelds V sicherstellen.
Es erscheint logisch, dass die Eckpunkte, mit denen eine Planung erfolgt, bereits bei Planungsbeginn bekannt sind und der Planung zugrunde gelegt werden. Nur so lassen sich später aufwendige Umplanungen und Zeitverlust vermeiden.
Aus diesem Grund wird die KfB einen Änderungsantrag zu der Vorlage des Magistrats in die nächste Stadtverordnetenversammlung einbringen.
Ein wichtiger Eckpunkt ist die Anzahl der verfügbaren öffentlichen P&R Parkplätze. Die KfB ist der Meinung, dass eine ausreichende Anzahl am Kronberger Bahnhof vorzusehen ist, da dieser ansonsten seine Funktion nicht erfüllen kann. Für diejenigen, die nicht über eine ausreichende Anbindung mit öffentlichen oder alternativen Verkehrsmitteln an den Bahnhof verfügen, sind Parkplätze nun einmal notwendig. Auch wenn sie nicht jeder schön findet. Hier geht aber Funktionalität vor Schönheit. Eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen wird benötigt, damit die Nutzung des Bahnhofs attraktiv bleibt. Schon der Bebauungsplan zum Baufeld II (also Kammermusiksaal und Hotel) sah weiterhin 80 P&R Parkplätze vor.
Ebenso muss die Politik entscheiden, zu welchen Preisen der Wohnraum angeboten werden soll. Da die „bezahlbaren“ Mieten aufgrund einer mehrere Jahre alten Datenbasis ohne Berücksichtigung der Lage im Hochtaunuskreis ermittelt wurden, sind diese zu aktualisieren und mit den Gegebenheiten im Hochtaunuskreis neu zu berechnen. Ferner ist ein Vorschlag zur Indexierung zu entwickeln, der Lohentwicklungen, Mietentwicklungen, Inflation etc. berücksichtigen kann. Die entsprechende Datengrundlage soll zügig erhoben und bereitgestellt werden. „Damit wir nicht im nächsten Jahr wieder über veraltete Mieten diskutieren – das dient also ebenfalls der Beschleunigung der Planung“, betont Dr. Marcus Bodesheim, der die KfB im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vertritt.
Die Mieten und die zu erwartenden Baukosten beeinflussen die dauerhaften Gesamtkosten des Projekts. Daher ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung aus der Machbarkeitsstudie an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Falls der Wohnraum subventioniert werden soll, sind zukünftig Mittel aus dem Haushalt bereitzustellen. Diese Faktoren zusammen bestimmen ebenso die Planungen.
Zu beachten ist ferner, dass die Kaltluftschneise im Regionalparkkorridor gerade im Hinblick auf die fortschreitende Aufheizung im städtischen Raum eine wichtige Rolle spielt und erhalten werden muss. Ebenso ist das städtebauliche Umfeld historischer Bahnhof, Lokschuppen und vorhandene Wohnbebauung in der Ludwig-Sauer-Straße zu beachten. Aus diesem Grund hält die KfB eine Höhenbeschränkung der Gebäude auf maximal ca. 10-11 m für erforderlich. „Die Gebäude in den Schillergärten haben gezeigt, dass die Festlegung auf zwei Geschosse in der Realität zwei weitere Stockwerke ergeben hat – daher müssen wir jetzt die Gebäudehöhe verbindlich regeln“, erläutert Dr. Marcus Bodesheim.
Aus optischen und vor allem ökologischen Gründen ist der letzte verbliebende Baumbestand im Bahnhofsareal an der Ludwig-Sauer-Straße zu erhalten. „Auch diese verbindliche Vorgabe ist für die Planung wichtig“, erklärt Detlef Tinzmann, ebenfalls Mitglied des ASU. Der Erhalt des Mammutbaums und der Grünfläche wurde seinerzeit für den Realisierungswettbewerb nur als ‚wünschenswerte Option‘ aufgenommen. „Damit war das Urteil über die Beseitigung aller Bäume politisch gefällt“ haben die Grünen damals erkannt. „Wir wollen nicht, dass sich diese Geschichte wiederholt.“
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 24.2.2022: KfB: Das Baufeld V am Bahnhof soll zügig weiterentwickelt werden
Taunus-Zeitung vom 24.2.2022: Baufeld V: Diskussion über Parkplätze und Gebäudehöhe (nicht online verfügbar)
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