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Bürgermeister informierte nicht über Kündigung und gefährdet leichtfertig Schwimmbad-Öffnungszeiten

Der Bürgermeister hat bei seiner Forderung, eine dritte Stelle für eine Fachkraft für das Bäderwesen zu schaffen, im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht darüber informiert, dass einer vorhandenen befristeten Fachkraft bereits zum Saisonende gekündigt wurde. Dies erfuhren die Stadtverordneten erst nach dem Beschluss des Haushalts und auch nur indirekt über die Berichte zu einem jüngst von ihm einberufenen Pressegespräch. Noch im Rahmen des Haushaltsentwurfs (S. 11) erklärte die Verwaltung, dass „ab 2023“ sogar ein „Stundenüberschuss von 20h/Woche“ besteht. Die Vertreter von CDU, KfB und FDP mussten daher davon ausgehen, dass für die Saison 2024 kein Handlungsbedarf besteht. Dies galt auch für 2025, da für den dann in die Ruhephase seiner Altersteilzeit eintretenden Schwimmmeister ein Nachfolger eingestellt werden könnte. Folgerichtig stimmte die Mehrheit von CDU, KfB und FDP einer nicht nachvollziehbaren Stellenaufstockung für das Waldschwimmbad nicht zu.


Die eigentliche Aufgabe des Bürgermeisters wäre es natürlich gewesen, spätestens mit der Kündigung eine Lösung zur Sicherstellung der Öffnungszeiten des Waldschwimmbades zu entwickeln, entweder durch Neubesetzung oder entsprechende organisatorische Maßnahmen. Dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wurde, den Mitarbeiter zu ersetzen, lässt keinen Lösungswillen erkennen. Die Behauptung, dass sich auf eine befristete Stelle sowieso kein geeigneter Kandidat bewerben würde, hätte gegebenenfalls natürlich bereits vor der Kündigung berücksichtigt werden müssen und entbindet nicht von der Pflicht, dennoch alles zu versuchen. Vielmehr scheint es, dass leichtfertig und zu Lasten der Kronberger Bürger das Risiko eingeschränkter Öffnungszeiten des Waldschwimmbades in Kauf genommen wurde und als Ablenkungsmanöver von der fragwürdigen Vorgehensweise jetzt eine unseriöse und faktenwidrige Schlammschlacht gegen die Mehrheit der Abgeordneten inszeniert wird.


Hilfreicher wäre es im Rahmen der Lösungssuche beispielsweise auch, zu hinterfragen, ob überhaupt immer eine Fachkraft im Bad anwesend sein muss oder ob auch anderes Personal die Aufgaben übernehmen kann. Dazu macht die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V., die als Fachverband der deutschen Bäderbranche die Interessen der rund 6.000 öffentlichen Bäder in Deutschland vertritt, klare Aussagen: „Mitarbeiter der Betriebsaufsicht müssen nicht ständig persönlich im Bad anwesend sein. Die Betriebsaufsicht kann auch für mehrere Bäder wahrgenommen werden, wenn vor Ort qualifizierte Personen anwesend sind, die in der Lage sind, die für den Betrieb und in Notfallsituationen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ Die Beaufsichtigung des Badebetriebs muss selbstverständlich für die Sicherheit der Badegäste durchgehend gewährleistet sein. Die Badeaufsicht kann jedoch auch „ohne zeitgleiche Anwesenheit einer Fachkraft eingesetzt werden“. Die drei Fraktionen haben daher 50.000 Euro zusätzlich im Haushalt eingeplant, damit nötigenfalls weitere „Nichtfachkräfte“ beauftragt werden können.


CDU, KfB und FDP setzen weiterhin auf unveränderte Öffnungszeiten und bieten dem Bürgermeister gern ihre Unterstützung bei der Erarbeitung einer tragfähigen Lösung an.


Andreas Becker - CDU Fraktion

Dr. Ralf A. Pampel - KfB Fraktion

Kristina Fröhlich - FDP Fraktion


So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 13.12.2023: Schwimmbad-Öffnungszeiten leichtfertig gefährdet? (nicht online verfügbar)

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