top of page

Erneute Abstimmung zum JA der Stadtwerke

Autorenbild: Kronberg für die Bürger
Kronberg für die Bürger
13. Aug.
2 Min. Lesezeit

Heute sollen wir erneut den nicht fristgerechten und mit 4 Jahren völlig veralteten Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke feststellen. Denn der Bürgermeister hat gegen unsere mehrheitliche Ablehnung vom 28.5.2026 Widerspruch eingelegt, da nach seiner Auffassung die Stadtverordnetenversammlung gem. § 27 Abs 3 EigBGes den Jahresabschluss feststellen d. h. ihm zustimmen müsse. Diese Rechtsauffassung ist für mich als Nichtjurist zumindest erstaunlich: 1. steht im §27 Abs 3 nichts von „müssen“ und 2. widerspräche ein Gesetz, das uns zur Zustimmung zu einer Vorlage verpflichtet, meinem Verständnis vom freien Mandat, Demokratie und Gewaltenteilung fundamental.

 

Ich bitte daher um Verständnis, Herr König, dass wir der Vorlage aus den bereits im Mai genannten Gründen nicht in Gänze zustimmen werden. Ausschlaggebend sind die beiden vom Wirtschaftsprüfer festgestellten Verstöße, deren Tragweite wir nach wie vor nicht einschätzen können. Dies betrifft insbesondere den jetzt schon zum zweiten Mal als Verstoß gegen das Beihilferecht eingestuften Verlustausgleich im Bereich Verkehr. Wir können schlicht nicht absehen, welche Konsequenzen dies auf den Abschluss hat und welche Belastungen daraus resultieren könnten.

 

Herr König, wir haben selbstverständlich zur Kenntnis genommen, dass Sie die rechtliche Einstufung des Beihilfeverstoßes nicht teilen. Die von Ihnen angekündigte rechtliche Stellungnahme, die uns möglicherweise überzeugen könnte, liegt jedoch bis heute unverändert nicht vor.

 

Die jetzt vorgesehene getrennte Abstimmung der 4 Beschlusspunkte ist sinnvoll. Wir werden uns entsprechend bei der Feststellung (Punkt a) und Gewinnverwendung (Punkt b) enthalten, die Entlastung (Punkt c) ablehnen (Begründung: die beiden vom Wirtschaftsprüfer festgestellten Verstöße). Der Bestellung des Wirtschaftsprüfers (Punkt d) stimmen wir zu - auch wenn wir es bemerkenswert finden, erneut einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der mit seiner Rechtsauffassung zum potentiellen Beihilfeverstoß zum Nachteil der Stadt angeblich auf dem Holzweg sein soll. Wir empfehlen daher dringend, den Prüfauftrag für den Jahresabschluss 2022 um die abschließende Klärung möglicher Beihilfeverstöße (einschl. der Vorjahre) zu erweitern.

 

Über die Ausführungen des Bürgermeisters, dass die Ablehnung der Bestellung im Mai das „Wohl der Gemeinde gefährden“ würde, sehen wir großzügig hinweg. Sollte hier tatsächlich eine Gefährdung vorliegen, resultiert diese wohl ausschließlich aus den wiederholten Beihilfeverstößen und der um rund 4 Jahre zu späten Vorlage des Jahresabschlusses.


So wurde entschieden:

Punkt a) angenommen mit 13 Ja und 4 Nein bei 15 Enthaltungen

Punkt b) angenommen mit 13 Ja und 4 Nein bei 15 Enthaltungen

Punkt c) angenommen mit 12 Ja und 9 Nein bei 11 Enthaltungen

Punkt d) angenommen mit 30 Ja bei 2 Enthaltungen

bottom of page