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Jahresabschluss 2020 auf dieser Basis nicht feststellbar

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Bedauerlicherweise lässt die Aktualität der Jahresabschlüsse von Stadt und Stadtwerken sehr zu wünschen übrig. Beide verstoßen signifikant gegen die jeweils vorgesehenen Fristen. Und diese Fristen haben ihren Sinn, denn der jetzt erst für das Jahr 2021 vorgelegte Jahresabschluss kann 4 Jahre nach Ende des zugrundeliegenden Geschäftsjahres nicht mehr als sinnvolles Kontroll- und Planungsinstrument genutzt werden, sondern bestenfalls noch als Geschichtsbuch.

 

Und anders als die Stadt – zu der wir gleich noch kommen – können die Stadtwerke die Schuld für die viel zu späte Vorlage des geprüften Jahresabschlusses nicht einmal auf die Prüfer des Rechnungsprüfungsamts abwälzen, da diese diesen gar nicht prüfen. Um so erstaunlicher ist es, dass der Prüfungsauftrag für den Abschluss 2020 erst am 5.5.2025 also nach 4,5 Jahren erfolgte. Entsprechend moniert auch der Prüfer, dass der Jahresabschluss nicht innerhalb der vorgeschriebenen 6 Monatsfrist, sondern erst verspätet aufgestellt wurde. Und selbst nach der erfolgten Prüfung hat es noch ½ Jahr gedauert, bis uns der Abschluss vorgelegt wurde.

 

Im Ergebnis weist das Geschäftsjahr 2020 einen sehr unschönen Verlust der Stadtwerke von rund 1 Mio aus. Die Form des Verlustausgleich im Bereich Verkehr wirft zudem beihilferechtliche Fragen auf. Auch wenn letztere angeblich durch strukturelle Maßnahmen bzw. Vertragsanpassungen bereinigt werden können, hat man hier unnötig viel Zeit verloren.

 

Eine Feststellung des Jahresabschlusses ist auf dieser Basis selbstredend nicht möglich.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 5.3.2026

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 20 Ja und 7 Nein bei 4 Enthaltungen

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