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Jahresabschluss der Stadtwerke nicht zustimmungsfähig

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Dr. Ralf A- Pampel, stv. HFA-Vorsitzender

Die Wirtschaftsprüfer haben im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke erneut zwei schwerwiegende Verstöße festgestellt. Es sind die gleichen schwerwiegenden Verstöße, die bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 festgestellt wurden. Zum einen betrifft dies unverändert die nicht fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses (1. Verstoß). Dabei hat die 6-Monats-Frist durchaus ihren Sinn, denn der jetzt für das Jahr 2021 vorgelegte Jahresabschluss kann 4 Jahre nach Ende des zugrundeliegenden Geschäftsjahres nicht mehr als sinnvolles Kontroll- und Planungsinstrument genutzt werden, sondern bestenfalls noch als Geschichtsbuch.

 

Und anders als die Stadt können die Stadtwerke die Schuld für die viel zu späte Vorlage des Jahresabschlusses auch nicht auf die Prüfer des Rechnungsprüfungsamts abwälzen, da diese diesen gar nicht prüfen.

 

Im Ergebnis weist das Geschäftsjahr 2021 einen sehr unschönen Verlust der Stadtwerke von rund 723.000 Euro aus. aus. Die daraus resultierende Form des Verlustausgleich im Bereich Verkehr wird vom Wirtschaftsprüfer erneut als Verstoß gegen das Beihilferecht eingestuft (2. Verstoß). Im HFA hat uns Bürgermeister König zwar erklärt, dass diese Einschätzung nach Auskunft der städtischen Rechtsanwälte nichtzutreffend ist, aber offensichtlich überzeugt dies den jetzt neuen Prüfer der Stadtwerke genauso wenig wie den vorherigen Prüfer. Insgesamt, nicht wirklich beruhigend.

 

Eine Feststellung und Entlastung sind auf Basis dieses Jahresabschlusses selbstredend nicht möglich.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.5.2026

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Antrag abgelehnt mit 11 Ja und Nein bei 2 Enthaltungen

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