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Keine Entlastung für Jahresabschlüsse 2019 bis 2021

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Endlich, ja endlich liegen sie vor, die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2021. Doch ihren Zweck als Instrument der finanziellen Rechenschaft über die Haushaltsführung der Verwaltung und damit als wesentliche Basis für uns, das Parlament, im Rahmen unserer Kontrollfunktion erfüllen diese Abschlüsse in keiner Weise. Und selbst die Prüfer des Rechnungsprüfungsamts des Hochtaunuskreises haben erklärt, dass sie zur Diskussion so alter Jahresabschlüsse dem HFA nicht mehr zur Verfügung stehen. Sehr bemerkenswert, aber auch nachvollziehbar. Doch wir sollen heute in unserer letzten Sitzung der laufenden 5-jährigen Legislaturperiode noch über die Abschlüsse 2019 und 2020 der bereits längst vergangenen Legislaturperiode befinden. Gewaltenteilung habe ich mir immer etwas anders vorgestellt.

 

Doch wie konnte es wieder soweit kommen? Unser Bürgermeister nannte im HFA als wesentlichen Gründe den Rückstau beim Prüfungsamt und die Einführung der Doppik. Bürgermeister König, sehen Sie es mir bitte nach: diese Begründung überzeugt nicht.


  1. Die Doppik wurde bereits 2009 eingeführt. Also vor 17 Jahren.

  2. Das Rechnungsprüfungsamt: Auf das Rechnungsprüfungsamt können Sie nur einen Bruchteil der Verzögerungen abwälzen. Nehmen wir z. B. unseren aktuellsten Jahresabschluss 2021. Dieser hätte nach § 112 HGO wie jeder Abschluss innerhalb von 4 Monaten aufgestellt werden müssen. Gebraucht hat die Verwaltung jedoch 14 Monate, also das 3,5-fache der zulässigen Zeitspanne. Die Prüfung erfolgte dann 2 Jahre später.


Ob Kronberg diesen Zeitraum beeinflusst hat oder hätte beeinflussen können, kann ich nicht beurteilen. Aber dass es dann bis heute nochmals 1 Jahr gedauert hat, um den Abschluss dem Parlament vorzulegen, ist eindeutig der Verwaltung zuzuschreiben. D. h. im Ergebnis müssen Sie, Herr König, und die Verwaltung von den über 5 Jahren bis zur Vorlage des Abschlusses über die Hälfte des Zeitraums selbst verantworten. Ich hoffe sehr, dass es hier noch Raum für Verbesserung gibt und bitte Sie, Herr König, diesen vollumfänglich auszuschöpfen. Dies hatten Sie ja bereits nach der Vorlage der Jahresabschlüsse 2013-2018 angekündigt.


Eine Konsequenz dieser nicht haltbaren zeitlichen Abläufe sind Fehler in den Abschlüssen, die sich zum Teil seit über 10 Jahren jedes Jahr wiederholen. So wird z. B. beanstandet, dass von 2013 bis 2024 die Finanzanlagen nur unvollständig ausgewiesen werden, die Differenzierung zwischen Investitionen und Erhaltungsaufwand seit 2013 fehlerhaft und noch nicht behoben ist (Stand 2025) und einiges mehr.

 

Entsprechend haben die Prüfer die kommunalen Bestätigungsvermerke für die Haushaltswirtschaft jeweils nur mit Einschränkung erteilt, u. a. aufgrund fehlender interner Leistungsverrechnungen. Zudem wird beanstandet, dass das Rechnungswesen „relevante Informationen“ nicht immer zeitnah liefern kann.

 

Auf Basis dieser verspäteten Abschlüsse und Revisionsergebnisse ist die gewünschte Entlastung nicht möglich, wir werden deshalb die Vorlage ablehnen und bitten Sie alle, nehmen Sie Ihre Kontrollfunktion als Abgeordnete ernst und lehnen Sie die Vorlage und damit die Entlastung ebenfalls ab.


Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 5.3.2026

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 18 Ja und 11 Nein bei 2 Enthaltungen

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