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  • Kronberg für die Bürger

KfB freut sich über ersten Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger

Mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2022/23 ist es gelungen, einen zumindest ersten Schritt zur finanziellen Entlastung der Kronberger Bürger durchzusetzen. Dass dies angesichts der extrem hohen Liquidität Kronbergs von gut 38 Mio Euro (15. November 2021) gelungenen ist, freut uns sehr und war schon lange überfällig“, so Dr. Ralf A. Pampel, stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses. Gemeinsam mit der CDU und der FDP wurde das Ende der Straßenbeiträge in Kronberg eingeleitet. Der mehrheitlich in der Stadtversammlung angenommene Antrag gilt zunächst für die Streichung der entsprechenden Einnahmen, die zusätzlich erforderliche Änderung bzw. Aufhebung der Straßenbeitragssatzung soll im Februar beschlossen werden. Eine Mehrheit zur Reduzierung der Grundsteuer wurde hingegen leider mit 14 zu 15 Stimmen knapp verfehlt.


Die Änderung der Straßenbeitragssatzung oder gegebenenfalls deren Abschaffung war fester Bestandteil des KfB-Wahlprogramms und konnte jetzt bereits im ersten Jahr erreicht werden. Aufgrund der auch von der KfB zuvor beantragten Analyse der Verwaltung zu alternativen Konzepten wurde klar, dass durch eine Modifizierung die berechtigten Kritikpunkte an der bisherigen Erhebungspraxis einmaliger Straßenbeiträge nicht beseitigt werden können. Die Regelungen zur Erhebung der Straßenbeiträge werden allgemein als willkürlich und ungerecht wahrgenommen, führen häufig zu hohen finanziellen Belastungen Einzelner sowie Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Bürgern und der Stadt. Von der beschlossenen Abschaffung profitiert zudem auch die Verwaltung, die zukünftig von entsprechend hohem administrativen Aufwand befreit wird.


Bedauerlich und unverständlich ist es jedoch, dass die Reduzierung der Grundsteuer und damit eine Entlastung aller Bürger die erforderliche Mehrheit knapp verfehlte. „Dies hätten wir gern ebenfalls umgesetzt, um sowohl Selbstnutzer von Immobilien als auch Mieter finanziell zu entlasten, denn die finanzielle Kassen- und Haushaltslage hätte dies ebenfalls zugelassen“, betont Dr. Ralf A. Pampel. „Leider wurden wir bei diesem Anliegen nur von der CDU unterstützt.“ Die diesbezügliche Haushaltsdebatte war geprägt von falschen Aussagen: es wurde beispielsweise bestritten, dass die Grundsteuer üblicherweise vollständig auf die Mieter umgelegt wird und fälschlicherweise suggeriert, dass von einer Grundsteuerreduzierung primär Immobilieneigentümer profitieren. Bürgermeister König zieht gar aus dem Sachverhalt, dass unter den größten 20 Grundsteuerzahlern vor allem Unternehmen und Kapitalgesellschaften mit Unternehmenssitzen außerhalb Kronbergs sind, die nicht zutreffende Schlussfolgerung, dass insbesondere diese von einer Entlastung profitieren würden. Eine Reduzierung der Grundsteuer entlastet aber eben nicht diese Unternehmen, sondern deren Mieter in Kronberg, an die die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eins zu eins weitergereicht wird. Die Rechtsform und der Sitz des Immobilieneigentümers spielen keine Rolle. Zudem gilt, dass grundsätzlich alle Grundsteuerzahler durch die Verdopplung in den letzten Jahren stark belastet wurden und es an der Zeit ist, diese vor dem Hintergrund der hohen Kassenposition Kronbergs zu entlasten. Mit anderen Worten: in Sachen Grundsteuer ist offensichtlich noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. „Dies werden wir übernehmen, um für die Zukunft eine Grundsteuerreduzierung zum Wohle aller Bürger zu erreichen“, bekräftigt Dr. Ralf A. Pampel abschließend.

 

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