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KfB wehrt sich gegen Beleidigungen und weist Unterstellungen des Ersten Stadtrats zurück

Die KfB ist sehr verwundert über den beleidigenden Tonfall und die teils persönlichen Anschuldigungen, die der Erste Stadtrat Robert Siedlergegenüber der Co-Fraktionsvorsitzenden der KfB, Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, in der Presse geäußert hat.

Die KfB hat selbstverständlich alle Aussagen vor Veröffentlichung ihrer Presseinformation nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. „Die von mir genannten fünf Punkte sind den Dokumenten entnommen, die wir im Rahmen der Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Opel-Zoo eingesehen haben“, betont Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. „Wir haben die falschen Behauptungen des Ersten Stadtrats widerlegt und mit allen Quellen ausführlich und transparent auf unserer Webseite www.kfb-kronberg.de veröffentlicht.“

Ich halte es im Übrigen nicht für die Aufgabe eines Fachbeamten, sich in politische Diskussionen einzuschalten und einzelne Teilnehmer der politischen Debatte unsachlich anzugreifen“, ergänzt Frau Dr. Esen-Baur. „Die KfB wünscht sich in Zukunft vom Ersten Stadtrat keinen lauten und verletzenden Tonfall in Diskussionen. Das ist keine Basis für eine Zusammenarbeit, deren Ziel das Wohl der Kronberger Bürger ist.


Die KfB hat selbstverständlich alle Aussagen vor Veröffentlichung der Presseinfo nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Sie stammen aus Quellen, die die Stadt im Rahmen des B-Planverfahrens veröffentlicht hat.

Die Seitenangaben beziehen sich auf die Druckseiten im Dokument.


Zitat TZ: „Die zusätzliche … Fläche … sei … durch die demokratischen Gremien begleitet … worden“

Fakt: Da der B-Plan-Entwurf von 2015 nie rechtskräftig wurde, ist er gegenstandslos. Zu vergleichen ist daher mit dem rechtskräftigen B-Plan von 2004.

Zitat TZ: „Die … Fläche … sei … erheblich reduziert und nicht erweitert worden.“

Fakt: Die zusätzliche Versiegelung von 4.500 qm ist A)„Begründung und Umweltbericht“, S. 39f. entnommen (Vergleich Bestand zu Planung)

Zitat TZ: „Die KfB hatte ferner geschrieben, für die Baustraße bestehe eine Rückbaupflicht. Die KfB verbreitet also Unwahrheiten, wenn sie diesen Sachverhalt [Anm.: Baustraße] in Zusammenhang mit dem B-Plan-Verfahren stellt.“

Fakt: Die Aussage, dass für die Baustraße eine Rückbaupflicht besteht, ist A) S. 25 entnommen.

Zitat TZ: „Eine Rückbauverpflichtung sei schon vor Jahren in Abstimmung mit den Forst-, Naturschutz- und Wasserbehörden zurückgenommen worden.“

Fakt: Wenn dem so ist, war eine Befreiung vom rechtkräftigen B-Plan notwendig. Die KfB wird prüfen, ob und von wem diese erteilt wurde. Die Straße soll jedoch durch die jetzige 1. Änderung „legalisiert“ werden, weil sie nun erstmals als „befestigter Verbindungsweg“ festgesetzt werden soll, s. A) S. 25. Insofern ist es korrekt, dies im Zusammenhang zu sehen

Zitat TZ: „Und nur sie allein scheint zu wissen, wo die angeblichen privaten Schleichverkehre ohne ein Ziel vor Augen herkommen sollen.“

Fakt: In der Presseerklärung der KfB steht: „zudem dieser Fußweg als Schleichweg für Autos genutzt werden soll“. Ziel ist der Waldparkplatz, falls die unteren Parkplätze voll sind, das weiß jeder. Die KfB vertritt die Auffassung, dass bei vollem Parkplatz die PKWs gar nicht erst auf das Gelände fahren sollen, sondern direkt über den Kreisel zum Waldparkplatz geleitet werden können.

Zitat TZ: „Gegenüber dem Bebauungsplanentwurf 2015 wird die Fläche [Anm.: Wiesenparkplätze] … deutlich verringert.

Fakt: s.o., B-Plan-Entwurf wurde nicht 2015 nicht rechtskräftig. Im aktuell rechtskräftigen B-Plan ist Wiesenparken nicht vorgesehen.

Zitat TZ: „Die Öffentliche Nutzung Philosophenweg ist ein Anachronismus.“

Fakt: Der Philosophenweg war zuerst, der Opel-Zoo hat sich „um“ den Weg ausgebreitet.

Zitat TZ: „Diese Mengenerhöhung [Anm: Grundwasserentnahme] beziehe sich auf eine längst überholte wasserwirtschaftliche Stellungnahme von 1999.“

Fakt: Die erlaubte Grundwasserentnahme (10.800 m³) wurde mehrmals überschritten und es wird eine weitere Erhöhung angestrebt, s. A) S. 75. In 1999 wurde ein Verbrauch von 14.000m³ prognostiziert. Jetzt ist mit einem Bedarf von 25.000 m³ zu rechnen, s. B) WaWi Belange, S. 10 – das ist die 2,5fache Menge, falls die Entnahmeerlaubnis erteilt wird.

Zitat TZ: „Durch den Bebauungsplan wird die Wasserqualität verbessert“.

Fakt: Aufgrund der Gewässeruntersuchung werden zwei Teichkläranlagen festgesetzt. Bis dahin und seit Jahrzehnten fließt jedoch durch Tierkot und Urin belastetes Wasser in den Rentbach, wie im Wasserbericht mehrfach beschrieben, z.B. s. S. 45.

 

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 6.2.2021: KfB wehrt sich gegen Beleidigungen (nicht online verfügbar)

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