Die KfB weist darauf hin, dass sich Kronberger Bürger bis zum 10. Februar 2021 über den zu ändernden Bebauungsplan der Stadt Kronberg für den Opel-Zoo informieren und schriftlich Anregungen und Einwendungen einreichen können. Die Unterlagen sind im Rathaus und auf der städtischen Webseite einsehbar. Um sie leichter zu finden, sind sie auch auf www.kfb-kronberg.de verlinkt.
„Wie empfehlen allen interessierten Personen, die den Philosophenweg weiterhin für die Allgemeinheit offen halten wollen oder für die Umweltthemen wie Erhalt der schützenswerten Wiesen, Versiegelung und Einhaltung der Wasserqualität wichtig sind, eine entsprechende formlose Stellungnahme einzureichen“, informiert Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der unabhängigen Wählergemeinschaft KfB-Kronberg für die Bürger.
Um dem Wildwuchs des Opel-Zoos einen rechtlichen Rahmen zu geben, wurden im Jahr 2004 von Kronberg und Königstein Bebauungspläne mit gemeinsamer Begründung für das Gelände des Zoos beschlossen. Unter Berücksichtigung der Wünsche des Opel-Zoos erlaubten diese Bebauungspläne bereits eine erhebliche Ausweitung der Bebauung.
Der Zoo hat seitdem nichts unversucht gelassen, den Rahmen zu erweitern und derart zu ändern, dass eine Weiterentwicklung in seinem Eigeninteresse ermöglicht wird. Er hatte insoweit Erfolg, weil eine Mehrheit der Kronberger Stadtverordneten der Änderung des Bebauungsplans zustimmen will. Über den endgültigen Satzungsbeschluss wird jedoch erst nach der Wahl von der dann neu zusammengesetzten Stadtverordnetenversammlung entschieden.
„Den Kronberger Bürgern sollte bewusst sein, dass die vorgesehenen Änderungen des B-Planes dazu führen, dass:
1. eine zusätzliche Fläche von mehr als 4. 500 qm bebaut werden darf,
2. die temporäre Baustraße, für die eine Rückbauverpflichtung besteht, nun als asphaltierter Verbindungsweg und -straße bestehen bleiben soll,
3. zudem dieser Fußweg als Schleichweg für Autos genutzt werden soll,
4. als Biotop schützenswerte Wiesen als Parkflächen ausgewiesen werden und
5. 'last but not least' das Wegenetz im Zoo neu gestaltet wird. In diesem Rahmen wird der Philosophenweg zum Privatweg erklärt, der nur noch zu den vom Zoo gegebenen Bedingungen zeitlich beschränkt und nur während der Öffnungszeiten von Kronberger Bürgern begangen werden kann“, erläutert Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co Fraktionsvorsitzende der KfB.
Sie ergänzt, dass der Entwurf für die Änderung des gültigen Bebauungsplans zum einseitigen Nutzen des Opel-Zoos gleich mehrfache Ärgernisse enthält:
a) Der Philosophenweg war seit Jahrhunderten frei von allen Bürgern zu begehen - er war ein Gut der Allgemeinheit. 2004 wurde dieser Status explizit im Bebauungsplan festgeschrieben und war eine Voraussetzung für dessen Beschluss. Nun sollen sogar die Bürger der Nachbargemeinde Königstein davon ausgeschlossen werden. Dass Kronberg dem zustimmt, ist eine schwere Belastung für das - bis jetzt - gute nachbarschaftliche Verhältnis.
b) Der Gedanke an den so notwendigen Umweltschutz wird mit Füßen getreten: Der Zoo ist vollständig in einem Wasserschutzgebiet angesiedelt. Dennoch entnimmt er mehr als die festgelegten Grundwassermengen und führt weitgehend ungeklärte Abwässer in den Rentbach. Die vorgeschriebenen Qualitätsstandards für die Abwässer werden selten überwacht. Die weitere Versiegelung von Flächen im Zoo wird bei zukünftigen Starkregenereignissen zu großen Problemen am Rentbach führen. „Diese Aspekte werden im Planentwurf ungenügend behandelt“, stellt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur abschließend fest.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 5.2.2021: B-Plan Opel-Zoo: KfB erinnert an Frist zur Einreichung von Einwänden
Taunus-Zeitung vom 1.2.2021: KfB erinnert an Einspruchsfrist (nicht online verfügbar)