Nachtragshaushalt: Mittel für Eigenbetrieb und Posthaus streichen
- Kronberg für die Bürger
- vor 6 Tagen
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Die von unserem Kämmerer Bürgermeister König eingebrachte 2. Nachtragshaushaltssatzung hat es in sich, denn sie bedeutet nahezu eine Verdopplung des städtischen Investitionsvolumens auf 27,8 Mio Euro. Diese Verdopplung zeigt in erschreckender Weise, dass der aktuell gültige Doppelhaushalt inklusive Mittelfristplanung nicht im Ansatz die Kronberger Haushaltssituation widerspiegelt, sondern eine verführerische Scheinliquidität vorgaukelt, obwohl diese de facto bereits durch die Allen bekannten, erforderlichen Zukunftsinvestitionen mehr als verbraucht ist. Und die von CDU, FDP und uns geforderte Transparenz und grobe Quantifizierung aller wesentlichen Zukunftsinvestitionen fehlt nach wie vor.
So wurde beispielsweise der seit Jahren diskutierte Feuerwehrneubau im ursprünglich eingebrachten Doppelhaushalt erstaunlicherweise vollständig ausgeblendet und erst im Rahmen der Nachverhandlungen im HFA durch einen Änderungsantrag mit symbolischen 2 Mio Euro für das Jahr 2028 aufgenommen. Wahrscheinlich werden wir am Ende bei weit mehr als dem 10fachen landen.
Hinsichtlich der Positionen Posthaus und Eigenbetrieb stelle ich hiermit analog zum Vorgehen im HFA zwei Änderungsanträge, um diese zu streichen und um entsprechend einzeln darüber abzustimmen.
Für das Posthaus mit seinen spezifischen Risiken als Zweckimmobilie für Hotel und Gaststätte sind wir als Stadt Kronberg – wie bekannt –
schlicht der falsche Investor (auch Herr Wolf hatte im HFA nochmals auf die hohen spezifischen Risiken, insbesondere das Leerstandsrisiko und das erforderliche Spezialknowhow, hingewiesen).
Würden wir uns mit dessen Ankauf unnötig verzetteln und den Fokus für wichtigere Vorhaben verlieren und
brauchen wir unsere Liquidität für dringendere Investitionen.
Angesichts der bestehenden Risiken und grundbuchrechtlichen Lasten, dürfte der Verkauf des Posthauses an einen Dritten kein Selbstläufer sein. Sollte sich der Verkauf hinziehen und der Preis fallen, könnte die Stadt im Rahmen ihres Vorkaufsrechts ohne Risiko zu günstigeren Konditionen zugreifen. Wenn man denn dann immer noch meint, das Posthaus ankaufen zu müssen.
Die Einlage in den Eigenbetrieb Wohnbau ist deshalb zu streichen, da der Eigenbetrieb das falsche Konstrukt für mögliche Kronberger Wohnungsaktivitäten ist.
Durch den Eigenbetrieb entmündigen wir uns vollständig selbst, da die Parlamentsmehrheiten im Eigenbetrieb bei allen Entscheidungen keine Rolle spielen. Dies verbietet sich aber angesichts der vielen noch zu justierenden Stellschrauben beim Baufeld V, über die wir später noch sprechen werden.
Erfordert der Eigenbetrieb kostenintensive, unnötige Doppelstrukturen und
erhöht er die Intransparenz.
Abschließend habe ich noch eine Frage an Sie Herr Bürgermeister König, und zwar zur Position Unterbringung Obdachloser. Ich finde in den entsprechenden Ausführungen keinen Bezug mehr zum RPZ. Bedeutet dies, dass die ganze Diskussion um die Nutzung des RPZs als Obdachlosenunterkunft einschließlich Bürgerversammlung als eine Art Fata Morgana zu werten ist, also eine Scheindiskussion über eine Lösung, die nie existierte? Und haben die Bürger hier nicht Anspruch auf eine klare und direkte Information des aktuellen Sachstands durch die Verwaltung? Ich denke ja!
Ärgerlich ist auch, dass uns diese Scheindiskussion wieder viel Zeit gekostet hat, in der leider wieder und fahrlässigerweise nicht die rechtswirksame Schaffung von Wohnraum für die Mobile Homes in der Frankfurter Straße vorangetrieben wurde. Dabei wurde dies bereits 2022 mehrheitlich auf Basis des damaligen KfB Antrags (5048/2021) beschlossen.