Seit Februar liegt uns die Satzung Eigenbetrieb vor. Die Tatsache, dass deren Befürworter von Februar bis Anfang Juli gebraucht haben, um diese in eine aus ihrer Sicht akzeptable Struktur zu überführen sowie die ungewöhnlich umfangreichen Änderungen unterstreichen mehr als deutlich, dass der Eigenbetrieb a) äußerst sperrig von der Struktur ist und b) für die Entwicklung und Verwaltung des Baufeld V schlicht ungeeignet ist.
Denn ein Eigenbetrieb reduziert immer den Einfluss und die Kontrolle des demokratisch gewählten Parlaments, da die Betriebskommission grundsätzlich nicht den demokratisch gewählten Mehrheiten entspricht. Zudem erhöht ein Eigenbetrieb immer den administrativen Verwaltungsaufwand durch seine organisatorische und haushaltstechnische Separierung. An diesen strukturellen Nachteilen ändern auch die vielen von FDP, Grünen, SPD und UBG vorgeschlagenen, gut gemeinten Änderungen nichts, die in ihrer Kleinteiligkeit die Komplexität sogar zusätzlich noch erhöhen.
Während der HFA-Diskussion zum Eigenkapital hatte man zusätzlich sogar den Eindruck, dass die Komplexität des Eigenbetriebs alle geradezu überfordert. Denn beispielsweise eine Erklärung über die Bedeutung des Eigenkapitals und wie dessen Höhe sinnhaft zu bemessen ist konnte weder von der Verwaltung noch von den Befürwortern aus den Reihen von FDP, Grünen, SPD und UBG gegeben werden. Dies verdeutlichte der Hinweis, dass die in der Satzung vorgesehen 750.000 Euro Eigenkapital nach einem Gespräch mit dem Steuerberater als deutlich zu hoch empfunden und jetzt mit 150.000 Euro angegeben werden. Dazu wurde berichtet, dass man zukünftig eine Eigenkapitalausstattung von 5 % des eingebrachten Kapitals bzw. Grundstückwertes plant, ohne den wirtschaftlichen Zusammenhang darlegen zu können. Der Hinweis, andere agieren ähnlich, kann nicht wirklich überzeugen.
Zur Vermeidung eines administrativen, dem Einfluss des gewählten Parlaments entzogenen Monsters bitten wir Sie, diese Satzung abzulehnen und dem gemeinsamen Antrag von CDU und uns zur Schaffung und Verwaltung von bezahlbarem Wohnraum in Eigenregie ohne zusätzliche künstliche Strukturen zuzustimmen. Denn nur mit der Eigenregie können komplexe Strukturen vermieden werden bei gleichzeitiger Absicherung der parlamentarischen Kontrolle. Diese haben wir in einem kurzen übersichtlichen Anforderungskatalog geregelt.
Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 4.7.2024
So wurde entschieden:
Antrag Bürgermeister 4 statt 2 Vertreter des Magistrats in Betriebskommission angenommen mit 14 Ja und 12 Nein bei 4 Enthaltungen
Änderungsantrag FDP, Grüne, SPD, UBG angenommen mit 17 Ja und 14 Nein
Antrag KfB CDU abgelehnt mit 14 Ja und 17 Nein
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