Wenn die viel zu dichte Bebauung des Bahnhofsareals (Hotel, Kammermusiksaal, Verwaltungsgebäude, ehemalige Schillergärten, Gleis III, Busbahnhof und das 16 m hohe Gewerbegebäude) abgeschlossen ist, sollen die wenigen unverbauten Flächen landschaftlich gestaltet werden. Hierzu hat die Verwaltung ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Planung in Auftrag gegeben, die den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt (ASU) lediglich informativ vorgelegt worden ist.
Diese Planung sieht u. a. Eingriffe in den Victoriapark vor: einen hölzernen Steg auf dem Schillerweiher, Sitzstufen am Weiherrand und eine Treppenanlage anstelle des vorhandenen Weges, die von der Schillerstraße in den Stadtpark führt (Foto unten). Diese baulichen Eingriffe in den Park und seiner Randgebiete sind für die KfB tabu.
Die Parkanlage steht unter Denkmalschutz und ist als solche zu bewahren und von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Die von den Stadtverordneten beschlossene Rahmenplanung für die sogenannte Umfeldplanung bzw. Baufeld II endet an Schillerstraße und Bahnhofstraße, sie ragt keinesfalls in den Stadtpark.
„Wir halten es selbstverständlich für notwendig, dass für die zahlreichen Baumfällungen in dem Gebiet und entlang der Bahnhofstraße wieder Ersatz geschaffen werden soll, aber der Victoriapark ist davon nicht betroffen und darf nicht angetastet werden“, betont Dr. Jochen Eichhorn, der die KfB im ASU vertritt.
Dazu hat die KfB für die anstehende Sitzungsrunde einen entsprechenden Antrag gestellt und ist zuversichtlich, dass ihm parteiübergreifend zugestimmt wird.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 28.1.2021: KfB erteilt Landschaftsgestaltung am Schillerweiher eine Absage
Taunus-Zeitung vom 26.1.2021: Keine Eingriffe in den Victoriapark (nicht online verfügbar)
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