Es freut uns sehr, dass wir heute über die Beschlussvorlage des Magistrats zur Aufhebungsatzung der Straßenbeitragssatzung abstimmen können, als Ergebnis des entsprechenden interfraktionellen Antrags von CDU, FDP und KfB.
Über die Gründe, die für die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung sprechen, haben wir in der StVV bereits mehrfach diskutiert und sie gelten auch heute noch unverändert:
Die Ermittlung der Straßenbeiträge ist ein regelmäßiger Streitpunkt zwischen den Bürgern und der Verwaltung und führt nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Ihre Ermittlung und Eintreibung ist mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden und führt u. a. dazu, dass Abrechnungen regelmäßig erst Jahre nach entsprechender Baumaßnahme erfolgen.
Die hohen oft 5-stelligen Belastungen einzelner sind unverhältnismäßig und dazu auch noch abhängig davon, ob ein Grundstück zufällig an einer Gemeindestraße oder einer Kreisstraße liegt. Bei Letzteren fällt auch schon bisher kein Straßenbeitrag an.
Der Magistratsvorschlag ist aus unserer Sicht stimmig, da er den Beschluss vom 7.4.2022 mit dem Ziel einer rückwirkenden Aufhebung zum 1. Januar dieses Jahres klar umsetzt. Die jetzt vom Magistrat vorgeschlagene Mechanik, die für alle Straßenmaßnahmen gilt, deren Fertigstellung erst nach dem 1. Januar 2022 erfolgt, halten wir für sachgerecht.
Bedauerlicherweise wurden in Kronberg viel zu lange Straßenbeiträge erhoben, obwohl dies bereits seit 2018 nicht mehr verpflichtend ist. Und natürlich ist der Wegfall eines Beitrags immer für die letzten Beitragszahler besonders ärgerlich.
Die alternativ diskutierte Streichung von Straßenbeiträgen, auf die die Stadt Kronberg bereits seit 2020 bzw. 2021 einen rechtlichen Anspruch hat und deren Endabrechnung ansteht, halten wir für fiskalisch und haushaltsrechtlich schwierig und sie würde der politischen Hygiene widersprechen. Denn für diese Maßnahmen besteht seit dem Zeitpunkt ihrer Fertigstellung ein eindeutiger rechtlicher Anspruch der Stadt, der entsprechend verpflichtend umzusetzen ist.
Selbst der aus Sicht der letzten Beitragszahler nachvollziehbar empfundenen Ungerechtigkeit könnte man durch den Erlass ihrer Beitragszahlung nicht entkommen, denn bei einer Aufhebung eines in den Vorjahren erhobenen Beitrags wird es leider immer einen letzten Beitragszahler geben. Ich hoffe allerdings, dass es für die jetzt betroffenen letzten Beitragszahler zumindest ein Trost ist, dass im Jahr 2018 für die Maßnahmen ab 2019 durch Beschluss der Stadtverordneten die Beitragssätze halbiert bzw. um mindestens ein Drittel reduziert wurden.
Zudem könnten wir uns bei einer nachträglichen Befreiung bereits entstandener Beitragsansprüche möglicherweise einem Befangenheitsvorwurf aussetzen, im Interesse möglicher Nutznießer aus unseren eigenen Reihen zu handeln. Diese Befangenheit darf natürlich in keiner Weise eine Rolle spielen, es darf auch nicht der Eindruck einer möglichen Befangenheit entstehen.
Es spricht also viel für die vorliegende Beschlussvorlage und ich bitte um Zustimmung.
Wortbeitrag von Dr. Ralf A. Pampel in der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2022
> Youtube Kronberg (ab 0:47 h)
So wurde entschieden:
Antrag angenommen mit 13 Ja (CDU, KfB, 4 FDP) : 12 Nein (Grü, SPD, UBG) : 1 Enth (FDP)