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  • Kronberg für die Bürger

Transparenz erhöht die Akzeptanz


Dem jetzt zur Entscheidung stehenden Antrag der FDP in der Fassung des Änderungsantrags von Anfang Februar stimmen wir gerne zu. Dabei begrüßen wir es ausdrücklich, dass die FDP die Bedenken, die gegen den Erlass einer umfangreichen gemeindlichen Satzung vorgebracht wurden, jetzt berücksichtigt hat.


Es geht nun erfreulicherweise nur noch um den Erlass einer kurzen Satzung, mit der den Bürgern unter Verweis auf die Regelungen des landesweit geltenden Gesetzes die Möglichkeit gegeben wird, von der Gemeinde Informationen zu verlangen und zwar in der gleichen Weise, wie dies auf Landes- und Bundesebene der Standard ist.


Wir von der KfB begrüßen diese Schaffung zusätzlicher Transparenz ausdrücklich. Bekanntlich ist dieses Thema eines der Anliegen, das uns stets besonders am Herzen liegt. Wir können Akzeptanz der Bürger für das Handeln der Gemeinde nur erwarten, wenn der Bürger dieses Handeln der Gemeinde auch gut verfolgen und durchschauen kann.


Sicher gibt es auch andere Möglichkeiten, diese Transparenz zu schaffen. Natürlich kann und muss die Gemeinde bestimmte Sachverhalte bekannt machen. Sicher ist es richtig, dass das Datenschutzrecht dem einzelnen Bürger die Möglichkeit verschafft, sich Einblick in die ihn persönlich unmittelbar betreffenden Verwaltungsvorgänge zu verschaffen.

Das ist aber kein Grund, dem Bürger weitere Informationsmöglichkeiten vorzuenthalten. Insofern gehen die Bedenken, die sich der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes entnehmen lassen, ins Leere.


In der Stellungnahme wird zudem zu Bedenken gegeben, dass mit diesem Informationszugang der Gemeinde ein erheblicher Verwaltungs- und Prüfaufwand, verbunden mit Prüfungsrisiken aufgebürdet wird. Doch das sollte uns die Sache wert sein. Schließlich kann solcherlei Transparenz auch disziplinierend wirken und das ein oder andere Mal auch Fehler aufdecken. Das soll kein Vorwurf sein, aber wir alle wissen, wo gehandelt wird, da werden auch Fehler gemacht.


Zuzustimmen ist der Stellungnahme allerdings in einem Punkt: Die noch ungeklärten Rechtsfragen müssen einer Klärung zugefügt und/oder die Regelungen ggfs. angepasst werden. Aber das ist doch bitte kein Grund, diesen Informationszugang generell zu verwehren.


Welch Geistes Kind die Verfasser der Stellungnahme sind zeigt sich im Übrigen bereits an deren Eingangsstatement: „Transparenz an sich stellt keinen Wert dar“. Das sehen wir grundsätzlich anders. Transparenz ist vielleicht nicht alles. Aber Transparenz gehört zwingend zu einem zeitgemäßen, aufgeklärten und demokratischen Gemeinwesen, wie es auch eine Gemeinde sein soll.


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2023

Es gilt das gesprochene Wort.

> Youtube Kronberg (ab 2:35:30 h)


So wurde entschieden:

Antrag angenommen mit 19 Ja bei 10 Nein und 4 Enthaltungen

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