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  • Kronberg für die Bürger

Anfrage zu Ausgleichsmaßnahmen für Baumfällungen

Die Satzung zum Schutz der Grünbestände der Stadt Kronberg im Taunus vom 16.04.2008 sieht gemäß § 5 Ausgleichszahlungen in Höhe von 300,- EUR pro Baum vor, wenn eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Die Ausgleichszahlungen werden von der Stadt für die Neupflanzung von Bäumen und Hecken genutzt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Mitteilung,

  • wie hoch der Betrag der Ausgleichzahlungen in den letzten 5 Jahren war, und

  • für welche konkreten Maßnahmen die Gelder verwendet wurden.

Anfrage der KfB-Fraktion vom 14.1.2019.

Antwort vom 12.2.2019 - im Ratsinformationssystem am 27.3.2019 zur Verfügung gestellt:

2019-02-12_-_Antwort_A-048-U_exp 27 03 19
.pdf
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