Es geht heute um die Vergabe des Auftrags, den Winkelbach entlang der Bahnhofstraße in einem ca. 40 cm breiten und 200 Meter langen Betonbett offenzulegen. Das Angebot liegt rund 540.000 Euro unter der bisherigen Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt von knapp 1,9 Mio Euro. Das ist aber auch das einzig erfreuliche.
Die KfB-Fraktion kann diesem Antrag dennoch nicht zustimmen,
weil die Ausschreibung erfolgte, ohne dass wir darüber informiert wurden und obwohl die Verwaltung wusste, dass der vom Parlament eingesetzte Akteneinsichtsausschuss noch nicht zu einem Ergebnis gekommen ist. Auch die Anfrage der KfB vom Juli wurde noch nicht beantwortet.
weil die Stadtverordnetenversammlung im Juli lediglich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zugestimmt hat, die für die Beantragung der Fördermittel vom Regierungspräsidium verlangt wurden. Dieser Fördermittelantrag wurde jedoch noch nicht beschieden.
weil die Öffentlichkeit und wohl einige, insbesondere die neuen Parlamentarier noch nicht hinreichend über die Maßnahme und Gestaltung der Offenlegung informiert wurde. Die sog. Bürgerbeteiligung, die im Zusammenhang für die Fördermittelbewerbung als Projekt von nationaler Bedeutung durchgeführt wurde, enthielt nur briefmarkengroße Bilder des zukünftigen Anblicks, durch die sich wohl kaum eine hinreichende Vorstellung gemacht werden konnte. Es hätte aus unserer Sicht vielmehr endlich eine Informationsveranstaltung der Bürger zum Winkelbach und der restlichen „Umfeldplanung“ mit Visualisierungen und ggf. Ortsbesichtigungen angeboten werden sollen.
weil wir weiterhin davon überzeugt sind, dass die Maßnahme unverhältnismäßig ist: nicht nur angesichts der Kostenexplosion von 75.000 Euro auf mehr als 2 Millionen für den kompletten Bachverlauf, sondern vor allem aufgrund der minimalen ökologischen Verbesserung und des enormen baulichen Eingriffs und des Betonvergießens (wie schädlich ist Beton!). Somit halten wir es nicht nur für sinnvoll, sondern für geboten, im Dialog mit dem RP über eine – gesetzlich durchaus vorgesehene – Ausnahmeregelung zu sprechen. Im Akteneinsichtsausschuss konnten keinerlei Unterlagen gefunden werden, aus denen hervorgegangen wäre, dass überhaupt jemals der Versuch dazu unternommen wurde. Von Renaturierung eines Baches kann hier jedenfalls keine Rede sein.
weil die Zuordnung bzw. Nutzung der Budgets völlig intransparent ist. Hier wird bereits eine „Grün- und Oberflächenherstellung“ beauftragt – diese gehört jedoch zur Enea-Planung und ist insofern auch (?) im Antrag „Nationale Projekte“ enthalten. Da es sich um nicht unerhebliche Summen handelt, halten wir eine „klare und wahre“ Zuordnung für nötig.
weil aufgrund einer Stellungnahme, die im Akteneinsichtsausschuss eingesehen werden konnte, Zweifel bestehen, ob der Platz für die Baumpflanzungen (dort wurden 12qm je Baum genannt) überhaupt vorhanden ist. Wir hoffen hier sehr auf die Expertise des Landschaftsarchitekten. Dies gilt übrigens auch für den Platanenhain auf dem Bahnhofsvorplatz, unter dem Leitungen der Bahn verlaufen.
Diese Vergabe kann unter diesen Umständen von uns nicht „durchgewunken“ werden. Es besteht die Möglichkeit, sie aufzuheben. Dafür würde – wenn überhaupt – nur eine kleine Aufwandsentschädigung des Bieters fällig.
Es sollten zunächst angesichts des ökologischen Schaden-/Nutzenverhältnisses konstruktive Gespräche mit dem RP geführt werden. Auch die Höhe der eventuellen Förderung sollte bekannt sein. Es geht uns nicht darum, einen Baustopp des Kammermusiksaals zu provozieren, sondern einen Bach nur dann offenzulegen, wenn der ökologische Nutzen im guten Verhältnis zum ökologischen Schaden steht.
Wortbeitrag von Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2021
> Youtube Kronberg (ab 2:05:50)
So wurde entschieden:
Antrag angenommen mit 24 Ja (9 CDU, 6 Grüne, 5 SPD, 4 FDP) und 6 Nein (KfB)
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