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Wohnraum schaffen im Fritz-Best-Haus



Doch zunächst zu dem kulturellen Aspekt: In unserm Lebensalltag spielt Kultur zweifellos eine wichtige Rolle. Wo keine Kultur, da kein Leben. Jedenfalls fehlt dort etwas, etwas ganz Entscheidendes, auf das wir nicht verzichten wollen, können, sollen. Etwas, was uns miteinander verbindet, was unsere Identität aufzeigt, geschichtliche Beziehungen erklärt etc. und was den Alltag, der nicht selten weitgehend von nackten wirtschaftlichen Fakten beherrscht wird, erst erträglich und lebenswert macht.


Ein Blick in unseren Haushalt zeigt erfreulicherweise, dass wir als Kommune den Stellenwert der Kultur erkannt haben und dass in dem Bereich Kultur schon immer eine beträchtliche Summe an Steuergeld geflossen ist und auch weiterhin fließt: Der Ansatz von rund einer halben Million Euro für „Kulturelle Veranstaltungen“ zeigt, dass Kronberg eine kulturbeflissene Kommune ist und wir Kronberger das auch alle sehr schätzen.

Doch weitere Kulturausgaben müssen sinnvoll sein.


Die antragstellenden Fraktionen möchten einen „Stadtmaler“ schaffen, der 2 Jahre kostenfrei im Fritz-Best-Haus wohnen soll. Das Haus bietet nach Auskunft der Verwaltung im Finanzausschuss etwa 150 qm Wohnfläche und einen recht großen Garten, mit Blick auf die Burg und die Kronberger Altstadt. Zuzüglich soll dem Stadtmaler ein „Stipendium“ gezahlt werden - ohne den Betrag im Antrag zu nennen, spricht die SPD schon von 10.000 Euro pro Jahr. Zuvor soll bzw. muss das Haus renoviert werden, wofür ein Kostenaufwand von ca. 300.000 Euro errechnet ist.

Setzt man einmal 10 Euro/qm Warmmiete an, dann würde die Stadt jährlich auf 18.000 Euro Miete verzichten. Hinzu kämen sämtliche Nebenkosten, auch Kosten für Instandhaltung und Renovierung nach 2 Jahren sind zu berücksichtigen.

Das sind beträchtliche Kosten, die mit der Schaffung eines Titels "Stadtmaler" auf uns zukommen würden.


Wir halten es zudem für eher unwahrscheinlich, dass ein Maler für 2 Jahre nach Kronberg umziehen wird. Er soll seine bisherige Wohnung aufgeben und dann nach zwei Jahren wieder eine neue suchen? Wer macht so etwas? Was ist, wenn der Stadtmaler Familie, gar schulpflichtige Kinder hat? Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass das Haus nur als Zweitwohnung und eben an vielen Tagen gar nicht genutzt wird. Ist das eine sinnvolle Nutzung von 150 qm Wohnfläche?


Müsste das Haus nicht auch noch eingerichtet/möbliert werden, damit das alles praktikabel ist? Würde der Stadtmaler Haus und Grundstück pflegen - oder müsste die Gartenarbeit von den Stadtwerken erledigt werden und eine städtische Reinigungskraft staubsaugen?


Es ist außerdem eine freiwillige Leistung, die wegfallen kann oder muss, sobald es uns finanziell wieder schlechter geht. Es ist noch gar nicht so lange her, da waren wir auf der Suche nach einer Million, die eingespart werden sollte. Soll dann der Stadtmaler wieder abgeschafft werden? Das hätte sicherlich keinen positiven Marketing-Effekt.


Mal abgesehen davon: Wir haben dafür kein Budget im Haushalt. Früher war es als erstes die SPD, die Anträge anderer Fraktionen abgebügelt hat mit den Worten „Und von welchem Budget soll das bezahlt werden?“ – Jetzt stellt sie selbst – schon zum wiederholten Male – einen Antrag ohne jegliche Kostenangabe, geschweige denn Kostenbegrenzung und ohne Kostenstelle!


Es ist uns allen klar, dass per Testament die Pflege und Sanierung des Fritz-Best-Hauses bei der Stadt liegt. Das Fritz-Best-Haus soll auch zukünftig als Gedenkstätte erhalten werden. Das geht u.A. auch mit einer Plakette und/oder der Aufstellung eines Objekts im Gartenbereich, etwa wie das auf dem Schirnplatz.


Bei der Renovierung ist es durchaus möglich, zwei Wohneinheiten zu schaffen, die vermietet werden können. Wir haben im HFA von Herrn Siedler erfahren, dass er bereits ein Dutzend Interessenten hat, die dort mieten (und wohnen!) wollen, selbst künstlerisch aktiv sind und somit den Festsetzungen im Testament entsprechen.


Und in der zweiten Wohnung könnten wir neuen Wohnraum schaffen – etwas, was sonst der SPD und den Grünen oberste Maxime ist! Diese Vorgehensweise halten wir für wesentlich sinnvoller.

Abschließen möchte ich noch auf die testamentarische Auflage hinweisen, die darauf zielt, das Werk auszustellen. Als Ausstellungsorte empfehlen sich u.a. die Stadthalle, die Receptur, das Burgmuseum. Als Anregung meinerseits hielte ich eine Werkausstellung der drei Kronberger Künstler: Fritz Best, Rudolf Agricola und Herrmann zur Strassen für sehr reizvoll.



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