KfB bleibt bei Ablehnung der Gewerbegebiete auf Naturflächen
- Kronberg für die Bürger

- 18. Dez. 2025
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Ich werde meinen Redebeitrag aus Gründen der Verfahrensökonomie für die beiden auf der TO1 befindlichen Anträge „Antrag auf Zielabweichung Kronberger Hang“ und „Umlegungsverfahren Am Auernberg und Kronberger Hang“ halten.
Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, die KfB bleibt bei ihrer Ablehnung der Neuversiegelung von Naturraum zu Gunsten von Gewerbegebieten. Entsprechend werden wir die Anträge, und auch den auf der TO2 befindlichen Antrag zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des RegFNP, ablehnen.
Unsere Kritik betrifft insbes. die Versiegelung des Auernbergs, des Kronberger Hangs und natürlich auch Oberhöchstadt Süd II.
Bei der Neuausweisung von Gewerbegebieten in Kronberg muss man sich schon fragen: Was soll das?
Das Gelände von Procter & Gamble wird bald veräußert und damit frei, mit einer Fläche von 25 ha, und wir sollen wertvolle Naturflächen neu versiegeln. In ein paar Jahren diskutieren wir dann über ungenutzte Gewerbeflächen, zumal im Frankfurter Raum immer mehr Büro- und Gewerbeflächen leer stehen.
Bei dem Auernberg handelt es sich wie allseits bekannt ist um ökologisch wertvolles Gebiet, das einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Klimaerhalt leistet. Der Auernberg liegt in einem Heilquellenschutzgebiet der Schutzzone D. Jeder Privatmann, der in eine solchen Schutzzone wohnt, darf keine Erdwärmepumpe errichten, mit der er wirkungsvoll sein Haus heizen kann. Aber die Stadt darf dort umfassend versiegeln? Das ist nicht vermittelbar. Ebenso ruft die Stadt in Sommern häufiger den Wassernotstand aus. Dennoch soll weiter versiegelt werden. Auch das kann man einem normalen Menschen nicht mehr erklären.
Weiterhin sieht der Entwurf des neuen RegFNP für den Auernberg folgende Gebietsklassifikationen vor: Vorranggebiet Klima, Biotopverbund, Naturschutzgebiet, Regionaler Grünzug, Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. (Vorranggebiete: eine bestimmte Nutzung hat Vorrang und schließt andere Nutzungen aus, sofern diese nicht vereinbar sind. Vorbehaltsgebiete: bestimmte Funktionen erhalten ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen, ohne diese jedoch auszuschließen.) Außerdem handelt es sich um eine Fläche mit überdurchschnittlich hoher Grundwasserneubildung.
Damit liegt der Entwurf vollkommen richtig. Überregional hat man die Bedeutung des Auernbergs erkannt, und wir sollen die Schätze, die in unserer eigenen Gemeinde liegen, mit Füßen treten.
Außerdem ist die Verkehrsanbindung des Auernbergs über das Schanzenfeld alles andere als geeignet. Schon heute leidet der Knoten insbesondere im Berufsverkehr unter deutlicher Überlastung. Der Auernberg ist somit denkbar ungeeignet bzw. deutlich zu wertvoll, um ihn für ein Gewerbegebiet unter Beton zu begraben. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Stellungnahme zur Neuaufstellung des RegFNP halten wir für unzutreffend und lehnen sie ebenso wie das Umlegungsverfahren ab.
Dem ÄA der Grünen bzgl. des Verzichts auf die Entwicklung des Auernbergs werden wir daher zustimmen.
Am Kronberger Hang sieht die Lage allerdings nicht entspannter aus. Er liegt in einem Heilquellenschutzgebiet der Schutzzone D sowie innerhalb der Schutzzonen IIa und IIb des im Festsetzungsverfahren befindlichen Trinkwasser-schutzgebiets „Brunnen II + III Schwalbach“.
Der Entwurf des neuen RegFNP sieht die Klassifizierungen Vorranggebiet für den Grundwasserschutz, Vorranggebiet Klima, Biotopverbund, Regionaler Grünzug und Vorranggebiet für Landwirtschaft vor.
Das tut der RegFNP nicht ohne Grund, er erkennt vollkommen zu Recht den ökologischen Wert des Kronberger Hangs und seine Funktion als Nahrungsquelle an. Aus unserer Sicht gebietet es der Trinkwasserschutz, Ökologie und Nahrungsmittelversorgung sich auch gegen die Gewerbegebietsentwicklung am Kronberger Hang zu stellen. Eine Gewerbebebauung am Kronberger Hang geht direkt in die bestehende Schwalbacher Bebauung über und auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich ebenso bereits Gewerbebauten. Schwalbach und Kronberger Gewerbe gehen nahtlos ineinander über. Wir wollen keine Eschbornisierung Kronbergs und sind auch deshalb für den Erhalt des Kronberger Hangs gemäß dem gültigen RegFNP und dem Entwurf zur Neuaufstellung!
Entsprechend widersprechen wir auch der geplanten Stellungnahme zur Neuaufstellung des RegFNP.
Darin wird außerdem die Entwicklung der Gewerbefläche Oberhöchstadt Süd II gewünscht.
Dabei hat die Machbarkeitsstudie ergeben, dass das Gebiet in Oberhöchstadt nicht geeignet ist. Warum soll ein Beschluss gefasst werden, der sogar noch der eigenen Machbarkeitsstudie widerspricht? Die Verkehrsanbindung in Oberhöchstadt Süd ist problematisch und würde einerseits über Niederhöchstädter Straße oder Gelber Weg erfolgen. Beide sind dafür nicht geeignet. In Steinbach wurde die Kronberger Straße, die nach Süden für eine Anbindung sorgen könnte, ebenfalls so umgebaut, dass Durchgangsverkehr vermindert wird. Davon abgesehen ist auch dort in der Neuaufstellung des RegFNP die Klassifikation Vorranggebiet Klima, Biotopverbund, Regionaler Grünzug und Vorranggebiet für Landwirtschaft vorgesehen. Außerdem befindet sich auch dort Streuobstbestand.
Somit sind alle angedachten neuen Gewerbegebiete schädlich für die Stadt und entsprechende Planungen und Maßnahmen werden von uns abgelehnt.
Wortbeitrag von Dr. Marcus Bodesheim in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2025
Es gilt das gesprochene Wort.
So wurde entschieden:
5340/2025 Antrag auf Zielabweichung angenommen mit 23 Ja und 6 Nein bei 1 Enthaltung
5342/2025 Anordnung Umlegungsverfahren angenommen mit 18 Ja und 11 Nein bei 1 Enthaltung
5341/2025 Stellungnahme Entwurf RegFNP angenommen mit 14 Ja und 11 Nein bei 2 Enthaltungen



