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  • Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

Bahnhofsquartier Baufeld II


"Heute sollen die Stadtverordneten einen B-Plan auf den Weg schicken, der aus verschiedenen Gründen, die ich jetzt darlegen möchte, mangelhaft ist.

Verbunden damit ist seitens des Magistrats gewünscht, ihn zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag, der uns hier lediglich im Entwurf vorliegt, endzuverhandeln. Ich fordere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, eindringlich auf, nicht einen Vertragsentwurf, sondern einen endverhandelten Vertrag zu beschließen und erhebe das zum Antrag.

Mit dem uns vorliegenden Antrag mit all seinen Anlagen liegt uns ein Paket von ca. 90 Seiten vor, zuzüglich wird auf eine Reihe von Gutachten hingewiesen, so z. B. ein Gutachten über die Winkelbach/Westerbach-Problematik, die uns nicht zur Verfügung gestellt wurden. So hatte ich schon am 8.6.2015 gegenüber dem Magistrat die Bitte geäußert, dieses Gutachten zu erhalten. Ich habe es bis heute nicht erhalten.

In den verschiedenen Sitzungen zu diesem Antrag: Magistratsveranstaltung, ASU, Ortsbeirat, wurden von vielen Mandatsträgern Beschlüsse und Empfehlungen eingebracht, die in diese Unterlagen hätten einfließen müssen. All das ist bisher nicht geschehen, der Antrag mit all seinen Anlagen ist unverändert. Er liegt uns heute in seiner Fassung vom 18. Juni vor. Das ist ein gewichtiger Grund, warum er heute nicht abgestimmt werden kann.

Große Bedenken wurden in den verschiedenen Gremien vorgetragen, insbesondere im Hinblick auf die Park- und Stellplatzsituation. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass unter Bezugnahme auf Erfahrungen aus Baden-Württemberg es möglich sei, die errechnete Anzahl von Stellplätzen (185) um 25% reduzieren zu können. So reduziert sich die Anzahl auf 137, und dann noch einmal auf 127, weil 10 Stellplätze oberirdisch einzuplanen seien. In den Unterlagen wurde aber nicht berücksichtigt, dass kurzfristig noch ein Erweiterungsbau des Verwaltungszentrums hinzugekommen ist, der bei der Berechnung der Stellplätze zu berücksichtigen ist. Außerdem wurde der Saal im Verwaltungsgebäude mit 199 Sitzplätzen in die Überlegung der vorzuhaltenden Stellplätze nicht einbezogen. Wir stellen daher fest, dass die Anzahl der Stellplätze neu zu ermitteln ist. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass eine Tiefgaragenfläche vorhanden sei, die geeignet ist ca. 180 Stellplätze aufzunehmen. In den Unterlagen spricht man auch von der Möglichkeit einer späteren Erweiterung der Tiefgarage. Nach unseren Berechnungen ist es jetzt schon geboten, die optimale Anzahl von Stellplätzen in der Tiefgaragenfläche festzuschreiben.

In den letzten Sitzungen wurde auch immer wieder Fragen nach der Umsiedlung der Park-und-Ride-Plätze nach Kronberg-Süd angesprochen. Uns wurden von der Verwaltung bisher keine konkreten Pläne vorgelegt.

Ich stelle den Antrag, dass uns vor Beschlussfassung konkrete Pläne zur Umsiedlung der Park-und- Ride- Plätze nach Kronberg-Süd vorgelegt werden.

Das führt uns zu einer anderen wichtigen Frage, die der Kosten-Nutzen Rechnung für dieses sehr ambitionierte Vorhaben.

Wir wissen, dass Kronberger Grundbesitz (ca. 4000qm an die Academy und ca. 2000 qm an die Contraco) verkauft werden soll. Über den Verkaufserlös hinaus werden wir in Zukunft von der Academy keine Gewerbesteuereinnahmen noch Einkommensteuereinnahmen erzielen. Von der Contraco sind zunächst keine Gewerbesteuern zu erwarten, weil über lange Zeit zunächst einmal abgeschrieben wird. Und dann ist es fraglich, inwieweit ein internationales Unternehmen, wie jetzt angedacht Hilton, in Zukunft in Kronberg gewerbesteuerpflichtig sein wird. Das heißt, wir erzielen durch den Verkauf einmalig Einnahmen. Der Verkaufspreis unserer Grundstücke sollte diesen Aspekt berücksichtigen.

Wir wissen, dass in Zukunft die Einnahmen der Stadthalle, die wir von der Academy erhalten, wegfallen werden. Es handelt sich jährlich um die Summe von ca. 35.000 Euro. Hinzu kommt der Umstand, dass die Academy, wie wir erfahren konnten, in den zwei Sälen nicht ausschließlich kammermusikalische Veranstaltungen durchführen wird. Es ist die Sprache von Lesungen, Vorträgen, etc. Damit würde sie der Stadthalle natürlich Konkurrenz machen. Und die Vorstellung, in Zukunft das hohe Defizit der Stadthalle zu reduzieren durch andere Veranstaltungen, wäre somit gefährdet.

Was wir vermissen, ist eine Kosten-Nutzen Rechnung, die sich aufgrund des Verkaufs dieser städtischen Grundstücke ergibt. Darin sollten auch die Kosten aufgeführt werden, die sich ergeben, wenn die Oberleitungen der Bahn versetzt werden müssen, was angedacht ist. Die Frage der Kosten des Basa-Häuschens, die Kosten der Verlegung des zweiten Gleises, etc.

Natürlich kann man argumentieren, mit dem Kammermusiksaal sind nicht nur materielle Kosten zu sichten, sondern das Unterfangen ist auch unter dem Gesichtspunkt immaterieller Kosten, z. B. Imagegewinn, zu betrachten. Das ist richtig und es gibt wohl kaum einen Bürger in dieser Stadt, der der Academy nicht wohlgesonnen ist und für die von der Academy erbrachte Leistung in den letzten 20 Jahren nicht dankbar ist. Aber bevor wir ein solches Projekt anschieben, müssen wir uns darüber im Klaren sein, welche finanziellen Auswirkungen das auf die Stadt hat. Also: eine Kosten-Nutzen-Rechnung muss her, bevor wir über diesen Bauantrag abstimmen können.

Ich stelle den Antrag, dass eine umfängliche Kosten-Nutzen-Rechnung vor Beschlussfassung erstellt wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Antrag stellen, dass die Gemeinde keine Bürgschaften für die Academy aufnimmt.

Und zum Schluss möchte ich noch auf die uns vorliegende Plausibilitätsprüfung der Wirtschaftlichkeit der Projekte der Academy eingehen.

Diese sogenannte Executive Summary weist zwar eine tolle Gliederung auf und ist in seiner Aussage äußerst positiv, aber ohne den ganzen Bericht ist diese Unterlage nicht entscheidungsfähig. Darüber hinaus geben wir erneut zu bedenken, dass wir die Auffassung vertreten, dass der Magistrat nicht über die Kompetenz verfügt für diese Aufgabenstellung. Da es sich um sehr fachspezifische Aspekte handelt, etwa solche, die die Einschätzung und die Zukunft des Klassikmarktes betreffen, ist eine Prüfung durch einen städtischen Baudezernenten nicht angemessen. Wir wundern uns, dass Herr Odszuck diese Aufgabe angenommen hat.

Da in dieses Projekt beträchtliche Steuergelder fließen, ist es aus unserer Sicht angebracht, den Hessischen Rechnungshof um eine Plausibilitätsprüfung zu bitten.

Damit möchte ich es zunächst einmal belassen. Der heutigen Vorlage können wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen."

Wortbeitrag, Stadtverordneten-Versammlung, 23.7.2015

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