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  • Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

Mehr Information zur Planung der Flüchtlingsunterkünfte


"Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, dass wir als Stadtverordnete rechtzeitig in die Pläne zur Unterbringung der uns zugewiesenen Flüchtlinge eingebunden werden. Warum wir das für nötig halten, schildere ich Ihnen wie folgt:

Am 30. Juni 2015 - also fast zwei Wochen nach Antragsfrist - verteilte der Magistrat einen Dringlichkeitsantrag zur Integrationsarbeit in Kronberg. Im Antrag sollten die Stadtverordneten "zustimmend zur Kenntnis nehmen", dass eine Unterkunft am Grünen Weg gebaut wird. Aufgrund des späten Eingangs dieser Vorlage kam der Antrag weder im Ortsbeirat Kronberg noch in den drei Ausschüssen zur Abstimmung. Eine Abstimmung erfolgte erst in der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juli.

Dort wurde der Antrag auf Wunsch der CDU verändert in einen Prüfantrag: "Die Grundstücke Feldbergstraße, im Tries und "Grüner Weg" genießen für die Errichtung und den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge die gleiche Priorität. Alle drei Möglichkeiten werden parallel geprüft."

Ausschlaggebend für diesen Prüfantrag war der Wunsch einiger Stadtverordneten, eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge über die drei Stadtteile zu erreichen. Allerdings ging es in diesem Antrag um eine Gemeinschaftsunterkunft. Auf Basis dieser Prüfung sollte dann eine Beschlussvorlage für den geeigneten Standort erarbeitet werden.

[Nur am Rande möchte ich anmerken, dass die Niederschrift zu dieser Sitzung der Öffentlichkeit im Internet noch immer nicht zur Verfügung steht.]

Der Magistrat hatte im ursprünglichen Antrag berichtet, dass hinsichtlich der Bebauung entlang der Feldbergstraße und dem Grundstück Im Tries schon Gespräche mit der Bauaufsicht geführt worden seien, mit folgenden Resultaten:

Der Feldbergstraße stand die Aufsicht kritisch gegenüber, da "der Siedlungszusammenhang nicht gegeben" sei. Als dann die formelle Bauvoranfrage eingereicht wurde, fielen diese Bedenken offensichtlich weg. Die Bauvoranfrage für "Im Tries" wurde seitens der Bauaufsicht sogar abgelehnt, ebenfalls aufgrund des fehlenden Siedlungszusammenhangs.

Warum werden nun bei beiden zunächst offensichtlich ungeeigneten Grundstücken auf einmal temporäre und im zweiten Fall sogar permanente Bebauung zugelassen?

Daher bitte ich darum, dass der Magistrat den Mandatsträgern zeitnah den Wortlaut der ursprünglichen und der revidierten Beurteilungen des Kreisbauamts zur Verfügung stellt.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Oktober wurde von der CDU ein Dringlichkeitsantrag eingebracht und mehrheitlich beschlossen: Die Stadt möge prüfen, ob sie sich den Ergebnissen eines "Realisierungswettbewerbs zur Gestaltung von variabel einsetzbaren Wohneinheiten anschließen kann". Ziel war, einen flexiblen "Typenentwurf in Modulbauweise zu finden, … der kurzfristig umsetzbar" sei. Es ging hier also nicht nur um die Gestaltung, sondern auch um schnell auf- und abbaubare Wohneinheiten, auch mit dem Begriff 'Fliegende Bauten' bezeichnet.

Die einzigen Beschlüsse, die die Stadtverordnetenversammlung zu diesem Thema bisher bereit war zu fassen, sind also zwei Prüfanträge. Der Antrag der Stadt, den Beschluss des Magistrats, am Grünen Weg eine Unterkunft zu errichten, "zustimmend zur Kenntnis zu nehmen", wurde nicht beschlossen. Stattdessen wurde der Auftrag zur Prüfung von zwei weiteren alternativen Standorten erteilt. Als bekannt wurde, dass aufgrund des starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen die Stadt nunmehr an allen drei Standorten bauen möchte - und davon an zwei Standorten permanente Gebäude errichten will - stellte die CDU den Dringlichkeitsantrag, "fliegende Bauten" zu prüfen.

Die Mandatsträger haben jedoch bis heute die Ergebnisse der von ihnen in Auftrag gegebenen Prüfungen nicht erhalten.

Am 3. November hat der Magistrat eine Infoveranstaltung für die Anlieger der Feldbergstraße durchgeführt und ihnen Varianten von Flüchtlingsbauten vorgestellt, die - ungeachtet des eben erwähnten Prüfantrags für "fliegende Bauten" - so konzipiert sind, dass sie nach Auszug der Flüchtlinge in "normale Mietwohnungen i.S. bezahlbaren Wohnraums" (Frage: Sind damit Sozialwohnungen gemeint?) umgerüstet werden sollen.

Es mag aus finanziellen und ökologischen Gründen durchaus zweckmäßig sein, Flüchtlingsunterkünfte so zu bauen, dass sie anschließend einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Allerdings muss man sich dann vor dem Bau die Frage stellen, ob die andere Nutzung aus städteplanerischer Sicht an der jeweiligen Stelle sinnvoll ist.

Auf Wunsch der Stadtverordneten wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept eine Gruppe beauftragt, genau zu diesen Themen Empfehlungen auszusprechen. Dieser Prozess läuft noch. Ihm nun an gleich zwei Standorten in Kronberg und Oberhöchstadt vorzugreifen, halten wir für nicht zielführend. Herr Odszuck hat selbst schon bestätigt, dass diese Punkthäuser beispielsweise an der Feldbergstraße eigentlich nicht passen.

Hinzu kommt, dass die Stadt immer wieder betont, dass wir bis Ostern 2016 mit annähernd 400 Flüchtlingen zu rechnen hätten und diese - richtigerweise - nicht in Turnhallen oder Zelten untergebracht werden sollten. Wie passt dazu die Errichtung von permanenten Bauten, die nach Ihrer Aussage - Herr Odszuck - erst Ende 2016 fertig gestellt würden? Also spricht auch der zeitliche Faktor für temporäre Bauten, die in wenigen Wochen errichtet werden können. Sie sind dann auch kein permanenter Eingriff in die städtebauliche Entwicklung unserer Stadt.

Die Entwicklung Kronbergs mit sozialem, bezahlbaren und sonstigem Wohnraum könnte dann - wie vorgesehen - geordnet, strategisch und sorgfältig geplant werden. Dabei kann dann auch der von der Stadt im Antrag selbst vorgebrachte Vorteil der "hohen sozialen Kontrolle" bestimmter Standorte wie gewünscht berücksichtigt werden.

Ich fasse zusammen:

  1. Es wurde vom Stadtparlament kein Antrag zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft beschlossen, sondern stattdessen zwei Prüfanträge gestellt.

  2. Die Antworten zu diesen beiden Prüfanträgen liegen uns nicht vor.

  3. Der Kreisbaubehörde fehlte bei zwei Standorten der Siedlungszusammenhang (dazu gehört das Stichwort "soziale Kontrolle"). Warum sie ihre Meinung änderte, ist den Stadtverordneten nicht bekannt. Zudem frage ich mich, ob die Anfragen auch die Nachnutzung als Sozialwohnungen beinhaltete.

  4. Die Errichtung mehrerer fester Häuser an zwei Standorten ist ein erheblicher und bedeutender Eingriff in den Städtebau, der nicht so hektisch, sondern sorgfältig geplant werden sollte.

  5. Aufgrund der genannten Flüchtlingszahlen müssen Unterkünfte schnell zur Verfügung gestellt werden. Das geht nur mit temporären Bauten.

Ich möchte noch einmal betonen, wir stehen zu unserer Verpflichtung Flüchtlingsunterkünfte in der nach dem Königsteiner Schlüssel von uns verlangten Anzahl zu erstellen. Mit diversen auf dem Markt vorhandenen temporären Modellen können wir unserer Verantwortung schnell und umfänglich nachkommen. Die Vermengung von Flüchtlingsbauten und sonstigen Bauvorhaben lehnen wir aus stadtplanerischen und nicht zuletzt auch aus zeitlichen Gründen entschieden ab.

Wir sind also von den Planungen - zumindest auf Basis der uns vorliegenden Informationen - nicht überzeugt, da sie unserer Pflicht zur Unterbringung der Flüchtlinge nicht ausreichend nachkommen.

Da es sich bei diesen Maßnahmen um Angelegenheiten von besonderer kommunaler Bedeutung handelt, könnten wir als Gemeindevertretung die Beschlussfassung dazu jederzeit vom Magistrat wieder an uns ziehen.

Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir dieses schwerwiegende und wichtige Thema gemeinsam mit dem Magistrat lösen können. Daher möchten wir ihn mit unserem Antrag darum bitten, uns rechtzeitig - das heißt zum Beispiel vor Abschluss bindender Verträge - einzubinden."

Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Stadtverordneten-Versammlung 3.12.2015

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