Die KfB stellt einen Änderungsantrag zum zukünftigen Betrieb der Tiefgarage am Berliner Platz:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Vertrag mit dem Betreiber der Tiefgarage am Berliner Platz (Airport-Car-Service) wird spätestens am 30.6.2017 zum 31.12.2017 gekündigt. Dabei werden möglichst Regelungen für eine komplikationslose Übergabe an einen möglichen Dritten vereinbart.
2. Der Betrieb der Tiefgarage wird ausgeschrieben mit dem Ziel eines neuen Vertrages zum 1.1.2018. Zur Erarbeitung dieser Ausschreibung kann, wenn von der Verwaltung gewünscht, ein Fachbüro hinzugezogen werden.
3. In der Ausschreibung werden Mindestkonditionen definiert, die sicherstellen, dass die Tiefgarage für die Stadt mindestens kostendeckende Einnahmen sowie eine faire Überschussbeteiligung (Zuschlagskriterium) erzielt.
4. Sollte die Ausschreibung wider Erwarten erfolglos im Sinne des Punktes 3 verlaufen, wird die Tiefgarage im Eigenbetrieb geführt, ohne jedoch dafür eine weitere Stelle im Stellenplan zu schaffen. Entstehender Personalbedarf ist durch interne Umstellung sicherzustellen.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Stadtverordnetenversammlung. Siehe: Wortbeitrag von Dr. Andrea Marlière
Entscheidung:
Die FDP hat sich diesem Antrag angeschlossen.
Die CDU hat in der Stadtverordnetenversammlung am 22.6.2017 einen weiteren Änderungsantrag gestellt: Mindesteinnahme 100.000 Euro und Anwesenheit eines Parkhauswächters von ca. 20 bis 24 Uhr.
Die Anträge wurden mit den Stimmen der KfB, FDP und CDU (21 Ja) gegen die der SPD, UBG und Grünen (13 Nein) angenommen.