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Finanzielle Konsequenzen kennen


KfB fordert HFA-Sondersitzung vor Entscheidung zum weiteren Vorgehen auf Baufeld V

Die Stadtverordneten sollen am kommenden Donnerstag über die weitere Planung der Bebauung des derzeit als Interimsparkplatz genutzten Geländes (sog. Baufeld V) entscheiden. In der Vorlage der CDU/SPD/UBG-Koalition werden umfangreiche Eckpunkte genannt, die in die Planung einzubeziehen sind. Obwohl diese finanzielle Auswirkungen auf die Vermögenslage der Stadt Kronberg haben werden, stand diese Vorlage nicht auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA). Der daraufhin im HFA gestellte Antrag der KfB, die Tagesordnung um diese Vorlage zu erweitern, wurde von der CDU/SPD/UBG-Koalition sowie den Grünen abgelehnt. „Damit bleibt nur die Beantragung einer Sondersitzung noch vor der Stadtverordnetenversammlung - was wir heute gemeinsam mit der FDP getan haben“, erläutert Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und Mitglied im HFA.

Obwohl die SPD der KfB fälschlicherweise unterstellt, gegen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu sein, geht es mit diesem Antrag auf eine Sondersitzung nicht um diese generelle Frage. Vielmehr geht es um die Verantwortung eines jeden Stadtverordneten, das Vermögen der Stadt und seiner Bürger treuhänderisch zu verwalten. „Das rund 12.000 qm große Grundstück hat einen Wert von 10 Mio Euro oder mehr, wenn es frei verkauft würde“, erläutert Dr. Andrea Marlière, ebenfalls für die KfB im HFA. Die Auflage, Sozialwohnungen oder Wohnungen zu einer Miete unter 10 Euro pro Quadratmeter zu bauen, reduziert den Verkaufspreis. Im Aufstellungsbeschluss hatte die Stadt ursprünglich 30% solcher Wohnungen vorsehen wollen. Dies wurde seinerzeit durch die Große Koalition aus CDU und SPD bereits auf 40% erhöht. Da in der aktuellen Vorlage nunmehr 100% der Wohnungen so festgelegt werden, hat dies natürlich enorme Auswirkungen auf den Kaufpreis. Darüber hinaus haben sich die Rahmenbedingungen geändert und viele Fragen z.B. zu den Parkplätzen und dem Blockheizkraftwerk sind noch unbeantwortet, haben aber Konsequenzen auf die Größe des zur Verfügung stehenden Geländes „All diese Auswirkungen müssen wir kennen, sie müssen im HFA erörtert und bewertet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird“, fordert Dr. Andrea Marlière. „Wir haben zudem in vielen Punkten weiteren Informationsbedarf, da der Antrag unvollständig und widersprüchlich ist“, ergänzt Dr. Heide-Margaret Esen-Baur. „In dieser Form halten wir ihn für nicht entscheidungsreif.“

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