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  • Alexa Börner

Nicht wie Hans im Glück


Der Antrag der Koalition zum Baufeld V erinnert mich an die Geschichte vom „Hans im Glück“:

Hans hat sieben Jahre für seinen Arbeitgeber gearbeitet und will nun heim zu seiner Mutter. Er bekommt einen Klumpen Gold als Lohn und macht sich auf den Weg. Er tauscht auf dem Weg sein Gold gegen ein Pferd ein, das Pferd gegen eine Kuh, die Kuh gegen ein Schwein und das Schwein gegen eine Gans und zu guter Letzt die Gans gegen einen Wetzstein. Der Wetzstein fällt ihm schließlich in einen Brunnen und frei von aller Last kommt er heim zu seiner Mutter.

Warum mich diese Geschichte an den Umgang mit Baufeld V erinnert?

Zunächst einmal handelt es sich beim Baufeld V um eine derzeit von grünen Bäumen gesäumte Fläche, mitten in Kronberg, in einem Areal, auf dem derzeit ein Kammermusiksaal und ein Hotel entwickelt werden. Der Bodenrichtwert liegt in dieser Gegend bei ca. 700 Euro/qm. Es handelt sich um ein großes Filetstück für eine mögliche Wohn- oder Gewerbebebauung, zumal die Nähe zur S-Bahn viele weitere Vorteile für mögliche Nutzer der Bebauung bietet. Geht man von einer Fläche von 12.000 Quadratmetern aus, reden wir also über einen Grundstückswert von 8,4 Mio Euro – mindestens!! Unser Goldklumpen.

Für das Baufeld V wurde am 11. Juni 2015 (Vorlage 5230/2015) der Aufstellungsbeschluss gefasst, die 1,2 Hektar in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigentumswohnungen (ca. 40%) und Mietwohnung (ca. 60%) bebaubar zu machen. Der Anteil von geförderten Wohnungen sollte ca. 40% betragen. Die Eigentumswohnungen und nicht geförderten Wohnungen sollten also den geförderten Wohnraum quersubventionieren. Trotzdem ist der Grundstückswert schon dadurch gesunken, dass nur 60% frei verwertbar gewesen wären. Aus dem Goldklumpen wurde das Pferd. Und jetzt geht es weiter:

Danach erfuhren wir, dass die angestrebte – man kann auch sagen: versprochene – Flächenfreisetzung nichts wird. Flächen für ein Blockheizkraftwerk, die Fuß- und Radwege, den Bach und Mobilitätsangebote wie Ladestationen und Fahrradständer müssen auch noch definiert werden. Und vor allem die Parkplätze – auch der ehemalige 1. Stadtrat sprach immer von 60-80 Stück – müssen jetzt auf dem Baufeld untergebracht werden.

Im ASU wurden vergangene Woche dann auch nur noch 0,9 ha als Fläche genannt –immerhin ein Viertel, also 3.000 Quadratmeter, weniger – die heutige Vorlage enthält keine Größenangabe für das Grundstück. Das halten wir für formal fehlerhaft.

Dafür stehen nun aber 40-50 Wohneinheiten drin. Und dass diese überwiegend als bezahlbarer Wohnraum, davon 40% als sozial geförderter Wohnraum und 60% frei vermietbar im unteren Preissegment mit einer Zielgröße von kleiner 10 Euro je qm erstellt werden sollen.

Völlig unklar ist, wieso ein Betrag von weniger als 10 Euro/qm bereits jetzt als „bezahlbarer Wohnraum“ tituliert wird, obwohl wir mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 4. Mai 2017 dafür votiert haben, dass der Begriff „bezahlbarer Wohnraum“ noch gemeinsam zu definieren ist.

Der Beschlussvorschlag steht auch im Widerspruch zum Aufstellungsbeschluss, denn es sind keine Eigentumswohnungen mehr vorgesehen. [Im Aufstellungsbeschluss steht: „Auf dem Baufeld V soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigentumswohnungen (ca. 40 %) und Mietwohnungen (ca. 60 %) entstehen. Der Anteil von geförderten Wohnungen soll ca. 40 % betragen.“]

Mit diesen Eckdaten für die Überarbeitung sind wir quasi beim Wetzstein angekommen.

Wir müssen doch wissen, ob wir bei einem Quadratmeterpreis von 700 oder vielleicht sogar 1000 Euro liegen (wir haben uns mit einem Experten dazu ausgetauscht) oder nur bei einem Bruchteil davon - vielleicht nur noch bei 100 oder 200 Euro. Dabei ist es völlig egal, ob wir das Grundstück verkaufen oder über Erbpacht nachdenken. Denn diese Bedingungen wirken sich analog auf den Erbpachtzins aus. Zudem ist Erbpacht für Investoren (auch Wohnungsbaugenossenschaften) insbesondere bei der aktuellen Liquiditätslage unattraktiver.

Liebe Kollegen, wir sind verpflichtet, das Vermögen, das der Stadt und ihren Bürgern gehört, treuhänderisch zu verwalten. Das unterscheidet uns von Hans – wir dürfen uns nicht so einfach unseres Vermögens entledigen. Das heißt: Wir müssen die finanziellen Auswirkungen unserer Entscheidungen KENNEN. Wir müssen also VOR der Festlegung von Eckdaten wissen, welche Konsequenzen diese haben. Denn wie eben gesagt, können diese den Wert dieser Fläche auf einen Bruchteil reduzieren. Und das auch noch bei einer immer kleiner werdenden Grundstücksgröße.

Wir hätten diese Punkte gerne im HFA beraten, unser entsprechender Antrag wurde aber leider abgelehnt.

Wir heißen daher den Änderungsantrag der FDP für gut. Wir möchten, dass wir alle in der Lage sind sehenden Auges zu entscheiden, für welchen Betrag wir das Grundstück hergeben.

Wortbeitrag von Alexa Börner in der Stadtverordnetenversammlung am 7.12.2017

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