Die geplante Wohn- und Gewerbebebauung in den Schillergärten befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Bahnhofsempfangsgebäude.
Hierauf haben sowohl die untere als auch die obere Denkmalschutzbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) ausdrücklich hingewiesen (s. S. 25, 33 und 35). Geplante Gebäude in unmittelbarer Nähe sollen sich demnach in ihrer Kubatur, der Höhenausbildung, der Dachausbildung und -deckung, der Farbgebung etc. dem Erscheinungsbild der benachbarten Kulturdenkmäler unterordnen und sie nicht beeinträchtigen.
Das mit 233 m üNN um 3,15 Meter höhere Gewerbegebäude erscheint in dieser Darstellung kleiner, obwohl es näher am Betrachter steht.
(Quelle: Begründung zum Bebauungsplanentwurf, S. 28)
Die KfB fragt daher, wie insbesondere das geplante bis zu 16 Meter hohe Bürogebäude neben dem Lokschuppen damit in Einklang zu bringen ist. Eine entsprechende Anfrage wurde dem Magistrat mit der Bitte um Antwort noch vor der Beschlussfassung in der nächsten Stadtverordnetenversammlung gestellt.
Das Verkehrsgutachten, das dem B-Planentwurf anliegt, berücksichtigt nicht die in Aussicht gestellte Taktverdoppelung der S-Bahn. Die Aussage des Ersten Stadtrats Robert Siedler im ASU, dass dies erst im Jahr 2030 relevant werden würde, hält die KfB für zu kurzsichtig. Zumal die Verkehrsuntersuchung für den Sodener Stock die Verdopplung der Schließzeiten am Bahnübergang bereits berücksichtigen soll.
Entsprechend hat die KfB dem Magistrat auch hierzu eine offizielle Anfrage gestellt.
Antwort vom 20.8.2018 - im Ratsinformationssystem am 13.9.2018 zur Verfügung gestellt.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 29.3.18: KfB fragt nach Denkmalschutz und Verkehrsgutachten