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KfB ist für verträgliche Erweiterung der Metzgerei Klein


Verlässlichkeit steht nicht in Frage

Die KfB ist unterstützt die Erweiterungswünsche der Metzgerei Klein im Ortskern von Oberhöchstadt. Sie fordert eine Versachlichung der Diskussion und widerspricht den Äußerungen von Verwaltung, Vorhabenträgern und der SPD zur Verlässlichkeit der Politik, zu zerstörtem Vertrauen und willkürlicher Verzögerung und nennt Fakten:

Zunächst einmal haben tatsächlich alle Fraktionen im Februar 2017 die von der Familie Klein vorgestellten Erweiterungsplänen zum Erhalt der Metzgerei und den Bau von Wohnungen positiv beurteilt und einer Änderung des aktuellen B-Plans zugestimmt.

Dabei handelte es sich um einen sogenannten Aufstellungsbeschluss, bei dem noch keine Aussage zum Maß der Bebauung getroffen wurde. Ausnutzungskennziffern wie GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) wurden seinerzeit noch nicht genannt und konnten daher auch nicht diskutiert werden. Vielmehr sollte dies, wie im Bauplanungsrecht üblich, erst mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes vorgestellt, beraten und beschlossen werden.

Die KfB bleibt dabei, dass sie eine Erweiterung der Betriebsflächen der Firma Klein unterstützt. Dass dies zu einem „Mehr“ an Bebauung führt als nach aktuellem Bebauungsplan erlaubt ist, geht damit einher. Dass sich das Vorhaben aber auch einfügen muss, ist selbstverständlich. „Der Dorfcharakter Oberhöchstadts muss berücksichtigt und beibehalten werden – dies sahen mehrere der Vertreter im ASU genauso, sodass wir zuversichtlich sind, dass eine entsprechende Anpassung erfolgen wird“ erklärt Alexa Börner, Co-Fraktionsvorsitzende der KfB und ASU-Mitglied.

Da nun mit der aktuellen Vorlage erstmals Maße für die Bebauung genannt werden, nimmt die KfB hierzu auch Stellung. Insbesondere eine über die von der Baunutzungsverordnung vorgesehene Maximalgrenze hinausgehende 90prozentige Versieglung und die Überschreitung der im derzeit gültigen Bebauungsplan vorgesehenen Höhen- und Geschossangaben zum Übergang zu der wesentlich niedrigeren Nachbarbebauung sieht sie kritisch. Mit einer GRZ von 0,6 im Vergleich zu den bisher erlaubten 0,3 (Parkplatz) bzw. 0,4 (vorhandene Gebäude) kommt man den Bauherren schon sehr entgegen. Die Zugeständnisse bei der Höhe der Gebäude (die Traufhöhe steigt von bisher 7,25 m auf 9,90 m) würden jedoch dazu führen, dass die neuen Gebäude deutlich höher als die Nachbarbebauung wären und sich dementsprechend nicht einfügen würden.

Wir sind daher der Meinung, dass angesichts dieser enormen Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit durchaus über Alternativen in der Gestaltung und Ausnutzung beraten werden sollte, die sich besser in die Umgebung einfügen und dennoch den Erweiterungswünschen der Firma Klein gerecht werden“, erklärt Alexa Börner. „Eine Absenkung der Gebäude an den Seiten zu den Nachbarn und eine Beschränkung auf die gesetzlich vorgesehene Versiegelung von 80% der Fläche bei gleichzeitigen Zugeständnissen bei der GRZ wäre eine solche mögliche Alternative.

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