top of page
Suche
  • Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

B-Pläne für Kronberg


Generell ist festzuhalten, dass sowohl die SPD mit ihrem Antrag 5205/2019 als auch die FDP auf die zukünftige Bautätigkeit in Kronberg mehr als bisher Einfluss gewinnen möchten. Das ist gut so und die KfB, die schon länger dieses Ziel verfolgt, ist darüber sehr erfreut. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an unseren Antrag, den B-Plan Waldhof wieder aufleben zu lassen, unsere Kritik an der viel zu dichten Bebauung an der Merianstraße/Ecke Kreuzenäckerweg oder an unsere Unterstützung, einen B-Plan für das Gebiet um die Bahnhofsstraße aufzustellen.

Was in Bebauungsplänen steht, ist vollumfänglich entwickelt und wird von Kronberg, seinen Politikern und dem Magistrat verantwortet. Die Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten können sich informieren und wissen, welche Bebauung eines Grundstückes möglich ist. Das dürfte sogar den Aufwand für Bauberatung durch städtische Mitarbeiter verringern. Generell sollten Befreiungen vermieden und die Festsetzungen des B-Plans eingehalten werden.

Über Bauanträge nach §34 BauGB entscheidet hingegen die zuständige Bauaufsichtsbehörde, für Kronberg sitzt diese in Bad Homburg. Sie holt das Einvernehmen der Stadt Kronberg ein, worüber der Magistrat entscheidet. Die Beurteilung, ob sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt, unterliegt also auch - aber nicht ausschließlich - dem Ermessen des Magistrats. Die Politiker, die Stadtverordneten, haben hierbei keine Einfluss- oder gar Entscheidungsmöglichkeiten.

Im Rahmen des Ermessens sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, zum Beispiel das „Maß der baulichen Nutzung“, die zu überbauende Fläche oder die „Eigenart der näheren Umgebung“ - alles Merkmale, die auch bei einer hohen analytischen Betrachtungsweise nicht immer leicht zu klären sind. Sie werden oft stark subjektiv wahrgenommen. Oftmals führt dieses Ermessen dazu, dass immer mehr und immer höher als in der Umgebung gebaut wird, die Bebauung „schaukelt sich hoch“.

In ganz Kronberg sind derzeit mehr als 50 B-Pläne in Kraft. Sie regeln rechtsverbindlich, wie in den jeweiligen Gebieten gebaut werden darf und sichern damit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in Kronberg. Auch Grünbestände können entsprechend gesichert werden.

Vor einigen Jahren sind jedoch ca. 18 B-Pläne aufgehoben worden. Bevor jetzt Anträge zur Aufstellung von B-Plänen gestellt werden, wollten wir von der Verwaltung zunächst wissen, warum so viele Pläne aufgehoben wurden und für welche Gebiete sie galten.

1. Wie viele und welche B-Pläne wurden in den Jahren nach 2000 von der Stadt Kronberg aufgehoben?

2. sofern der Grund darin lag, dass der betreffende B-Plan rechtsfehlerhaft war, bitten wir um konkrete Angabe, worin der Fehler bestand.

3. Gab es darüberhinaus andere Gründe für die Aufhebung von B-Plänen oder die Nichtweiterverfolgung von B-Plänen wie beispielsweise den B-Plan Waldhof.

und darüber im ASU informiert. Dass die FDP nun ihren Antrag ändert und ihrerseits um die Benennung dieser aufgehobenen Pläne bittet, nehmen wir sportlich. Aber es reicht eigentlich nicht. Denn um ggf. einen B-Plan kostengünstig und schnell „wiederaufleben“ zu lassen, muss man zunächst wissen, warum er außer Kraft gesetzt wurde.

Wie uns Herr Siedler auf Nachfrage mitteilte, wird unsere Anfrage am Montag im Magistrat behandelt. Die Liste wird uns also schon bald vorliegen. Dann werden die B-Pläne priorisiert.

Um dieser Priorisierung nicht vorzugreifen, werden wir heute auch der Aufstellung von B-Plänen für Oberhöchstadt nicht zustimmen.

Sollte Gefahr im Verzug sein, kann immer noch kurzfristig gehandelt werden. Veränderungssperre und Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan. Beispiel: Bahnhofstr/Bleichberg.

Wir möchten, dass B-Pläne für Kronberg erstellt werden, an denen die Stadtverordneten mitwirken und entscheiden können. Wir haben Vorbehalte gegen eine Bebauung nach § 34 BauGB.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Fristgerechte Aufstellung nicht erkennbar

Dem Antrag auf Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Kronberg werden wir nicht zustimmen, denn zu einem ordnungsgemäßen Jahresabschluss gehört selbstverständlich auch, dass dieser zei

bottom of page