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  • Dr. Eva-Maria Villnow

Schulgarten ist ein besonderer Ort


Der Schulgarten am Berliner Platz wurde vor 15 Jahren neu konzipiert als ein beschaulicher und repräsentativer Ort, der mitten im Zentrum gelegen, Passanten zum Verweilen und Entspannen einlädt.

Die Benutzerordnung, am Eingang des Parks, unterzeichnet vom Magistrat, sieht daher u.a. vor, daß (ich zitiere):…..bei Aufenthalt die Ruhezeiten zwischen 13.00- 15.00 Uhr und 22.00- 6.00 Uhr zu beachten sind. Das Fahrradfahren und Ballspielen ist nicht erlaubt. Zitat Ende.

Die entstandene Ordnung ist also die Konsequenz aus dem Ziel, den Garten als Ruhezone zu erhalten. Etwas mehr Leben auf den Platz zu bringen, wie Frau Roßbach in der TZ zitiert wird, ist also gar nicht die Absicht bei der Erneuerung der Gartenanlage gewesen und sollte sie auch heute nicht sein. Hierin möchte ich dem Seniorenbeirat ausdrücklich zustimmen, der dies im Ortsbeirat forderte.

Im übrigen wird schon jetzt augenscheinlich geduldet, dass an schönen Tagen auf den Rasenflächen gelagert oder gelegentlich von Kindern Fußball gespielt wird. Ich denke, das ist auch tolerabel, da es nicht allzu häufig vorkommt.

Der vorliegende Antrag wird damit begründet, dass die Stadtmitte von Kronberg für Familien eher unattraktiv sei. Das kann ich so nicht teilen. Gleich nebenan auf dem Berliner Platz befindet sich der Brunnen mit den Tierfiguren, der viele Kinder anzieht (ich zitiere die Antragsteller)….immer mit der Konsequenz, dass sie anschließend durchnässt sind. Ein Spielplatz oder einzelne Spielgeräte werden hier keine Abhilfe schaffen. Nach meiner Erfahrung schafft hier nur trockene Ersatzkleidung Abhilfe.

Darüber hinaus sieht man immer wieder fröhliche fahrradfahrende Kinder mit ihren Eltern auf dem Berliner Platz und unter den Arkaden.

Auch wurde gesagt, dass Spielmöglichkeiten im Schulgarten eine Belebung für die Cafés und die Geschäfte mit sich bringen könnten. Im Schulgarten sind keine Cafés oder Geschäfte, sondern auf dem angrenzenden belebten Berliner Platz oder oberhalb in den neuen Gebäuden, allesamt nicht in Sichtweite eines Spielplatzes im Schulgarten.

Eine Beaufsichtigung von dort aus ist also nicht möglich, ganz im Gegensatz zu den spielenden Kindern am Tierbrunnen, was der dort ansässigen Gastronomie sicherlich umsatzförderlich ist.

Sollte also im Schulgarten eine Spielfläche eingerichtet werden, müssten dort weitere Bänke errichtet werden und die Eltern könnten die Gastronomie bestenfalls durch To-Go-Getränke beleben, ein für die KfB ausdrücklich unerwünschter Effekt. Darüber hinaus ist mit noch mehr Verunreinigung (Müll, Glasscherben, Zigarettenkippen) als bisher zurecht beklagt wird, zu rechnen.

Um Missverständnissen vorzubeugen möchte ich ausdrücklich betonen, dass die KfB Spielflächen für Kinder begrüßt und die Belebung des Einzelhandels fördern will aber an dieser Stelle ist das so nicht möglich.

Wir halten daher auch die Änderungsanträge der CDU für überflüssig. Die Erstellung eines Konzeptes nebst Kostenermittlung beschäftigt die Verwaltung unnötig, denn das Ergebnis ist klar. Ein wie auch immer gearteter Spielplatz im Schulgarten macht keinen Sinn. Die Ziele des Antrags, Belebung des Innenstadtbereiches und des Einzelhandels, werden dadurch nicht erreicht.

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass schon jetzt die Spielplätze in Kronberg zum Teil in einem bedauernswerten Zustand sind. Was ist also naheliegender als erst einmal den Bestand in Ordnung zu bringen.

Spielmöglichkeiten im Bereich des Schulgartens zu installieren, setzt nach meinem Verständnis der Benutzerordnung eine Umwidmung des Schulgartengeländes voraus, zerstört die gelungene Gartenkonzeption und geht mit einer Einbuße der Ruhezone einher. Das möchten wir nicht.

Die KfB wird dem Antrag nicht zustimmen.

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 17.6.2019: Schaukeln als Politikum (nicht online verfügbar)


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