Wir müssen heute aufgrund des Widerspruchs des Bürgermeisters erneut über den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg entscheiden, so sieht es die HGO vor. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag aufgrund seiner Dringlichkeit kurzfristig auf die Tagesordnung genommen. Ich bedaure, dass nachdem nun die Dringlichkeit entfallen ist - der mögliche Zeitraum einer Rodung im Oktober ist abgelaufen - die Vorlage wiederum ohne Beratung in den Ausschüssen abgestimmt wird. Es haben sich hier parlamentarische Mehrheiten im Vorfeld gefunden, die dazu führen, dass heute ein positiver Beschluss erfolgen wird. Diese Fraktionen sehen keinen weiteren Beratungsbedarf mehr. Aber im Sinne eines guten politischen Diskurses und Miteinanders sind die Gremien - aufgrund der gravierenden finanziellen Auswirkungen insbesondere dieses Mal der HFA als vorbereitendes und federführendes Beschlussorgan - einzubinden.
An der Sach- und Rechtslage hat sich nichts geändert. Danach ist es so, dass eine GU für Asylsuchende an dieser Stelle gebaut werden kann. Diese ist aber nicht für andere wohnungssuchende Personen gedacht. D.h. Anerkannte dürfen dort nicht untergebracht werden. Ansonsten wäre es doch in ganz Deutschland möglich gewesen - unter Ausnutzung der zeitlich befristeten Sonderregelungen im BauGB - Wohnraum unter erleichterten baurechtlichen Bedingungen für Flüchtlinge zu bauen und diesen aber dann anderweitig zu nutzen. Dies entspricht nun mal gerade nicht der Intention des Gesetzgebers.
Nun darauf zu spekulieren, dass man so viele Personen wie möglich aus Härtefallgründen doch in einer solchen GU unterbringt, halten wir für falsch. Es ist das falsche Signal für Bürger, die im Vertrauen auf Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften in dem Gebiet wohnen; es ist ein falsches Signal dafür, wie wir mit allen Bürgern umgehen wollen: Anerkannte sind bei Bedarf genauso bei der Wohnungssuche zu unterstützen wie andere Wohnungssuchende. Es sollte in unserem Interesse sein, daher so viel wie möglich dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Auf Nachfrage wird uns nur pauschal mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. (leer stehende städt. Immobilien, Pfarrhäuser, Gebäude des Deutschen Roten Kreuzes usw.)
Wenn dem so ist, dann müssten wir uns alternativ mit dem Bau von Wohneinheiten beschäftigen, die den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Hier wurde auch schon mal ein Projekt in der Frankfurter Straße angesprochen; doch bevor dies überhaupt diskutiert werden konnte, wird jetzt der Bau der GU vorangetrieben. Und bevor jetzt weder ein Raunen zu hören ist – wir verschließen uns dieser Option nicht, sie sollte nur Einhergehen mit einer gründlichen Prüfung alternativer dezentraler Lösungen, so dass ggf. ein notwendiger Neubau deutlich kleiner und günstiger werden könnte als die geplante GU.
Die GU soll jetzt auch noch ohne eine Kostendeckelung beschlossen werden, hinter der die Fraktionen zu Beginn der Planungen in 2017 noch mehrheitlich standen. Seitens der FDP wurde hier argumentiert, dass 3,3 Mio. „für die Ewigkeit“ (max. 30 Jahre) besser angelegt wären als 1 Mio. für 5 Jahre. Aber genau das wurde nicht geprüft: es wurde keine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt und keine Alternativen geprüft, obwohl diese die Gemeindehaushaltsverordnung vorschreibt. Wir verstehen daher nicht wie man diese Vorgehensweise gutheißen kann.
Die KfB bleibt daher dabei, und ist zum jetzigen Zeitpunkt gegen den Neubau der GU und zwar nicht, weil sie gegen die Aufnahme von Flüchtlingen ist, sondern weil wir keine 3,3 Mio. Euro für eine Unterkunft ausgeben möchten, die derzeit nicht für Flüchtlinge gebraucht wird und wir auch mittlerweile wissen, dass sie nicht mehr durch die Mitfinanzierung des HTK kostendeckend betrieben werden kann.
Wortbeitrag von Alexa Börner in der Stadtverordnetenversammlung am 7.11.2019