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  • Kronberg für die Bürger

B-Plan Bahnhof-/Bleichstraße


Heute ist für mich alles irgendwie ‚besonders‘. Zunächst einmal eine Sitzung der Stadtverordneten in ‚alter Besetzung‘ nach einer Neuwahl. Dazu eine vorbereitende nicht-öffentliche Informationsveranstaltung des Magistrats in Form einer bisher nicht in diesem Rahmen durchgeführten Video-Konferenz. Und zuletzt die Bitte meiner Fraktion an mich, zu diesem ‚Bau-Thema‘ zu sprechen.


Vielleicht ist es ja eine gute Idee, zu diesem wichtigen Thema einmal nicht die Fachleute wie Architekten, Juristen und Finanzspezialisten sprechen zu lassen, sondern die Entscheidung dem Bürgerbauchgefühl zu überlassen. Und mein Bauchgefühl als bisheriger Nebendarsteller in Sachen Bauen war doch in und nach der Informationsveranstaltung sehr belastet:

Sollte das nach mehreren Wochen die nun von der gesamten StVV geforderte Visualisierung geworden sein, wegen der die Entscheidung über diesen B-Plan vertagt wurde? Das bisherige Klötzchenpanorama plus 4 zusätzliche Skizzenblätter, von denen zwei gar nicht angefordert waren? (Ein Ansichtswinkel war sogar so gewählt (?), dass ein ganzes Gebäude verdeckt wurde.) Digitale Schnell-Hand-Skizzen? Ist es immer noch nicht möglich, aus den Gelände- und Plandaten 'im Handumdrehen‘, 'einfach so‘ eine digitale Kamerafahrt rund um das Gelände und hindurch zu generieren obwohl die deutsche Industrie führend in Sachen Computeranimation und Gamedesign ist? Warum suchen sich die Verantwortlichen nicht endlich einmal Entwicklungs- und Projektpartner, für die solche Visualisierungen wie selbstverständlich zum Paket gehören? Nichts gelernt aus den Nachfragen zu Hotel, Konzertsaal und Schillergärten?


Ein Vortrag des Fachbereichs, der sich weniger um die Integration der zusätzlichen Ansichten in die Beschlussvorlage kümmerte, sondern eher die städtebaulichen Intentionen der Fachbüros vorstellte? Ein Dezernent, der, - statt den Entwurf seines Entscheidungsgremiums, des Magistrats, zu verteidigen- , nicht müde wird, das Damokles-Schwert einer Entschädigungsforderung zu schwingen und zu erklären, das eigentlich einzige Instrument der demokratischen Bauleitplanung, das Errichten von Bebauungsplänen, sei nicht nur stumpf, sondern müsse sich daher eher am Maximum des nach §34 erreichbaren orientieren.


Meine Zwischenfrage, ob es dann eigentlich in einem solchen Kontext noch erforderlichbzw. überhaupt noch sinnvoll wäre, Bebauungspläne aufzustellen, wurde inhaltlich dann dahingehend beantwortet, dass man nur auf diese Weise die Nebenbedingungen und Untersuchungen festlegen könne, die den Plan begleiten.

Nein, meine Damen und Herren, das sehe ich anders. Wir haben ja genau deswegen eine Veränderungssperre beschlossen und stellen einen Bebauungsplan auf, weil wir ein Gebiet maßvoll entwickeln und an die Umgebung anpassen wollen. Und gerade NICHT das ggf. nach §34 maximal Mögliche. Und das gegebenenfalls schonender und zurückhaltender, als es ein Eigentümer zur Maximierung seiner Investition tun würde.


Meine Damen und Herren, Bauleitplanung bedeutet aus meiner Sicht eben nicht nur die planerische Integration in eine bestehende Umgebung, wie es der §34 vorsieht: Bauleitplanung muss auch die Menschen mitnehmen, die das Ergebnis später täglich (er-)leben dürfen und müssen.

Gerade dieses Plangebiet sehe ich da als sehr empfindlich an. Auf der einen Seite eine historische Parklandschaft, eine weitere Seite bereits hoch, dicht und modern gestaltet, übrigens in einer Weise, die nicht allen gefällt. Und auf der Frankfurter Straße überragt von der alten Bausünde ‚Taunushof‘, die Photoshop aus keiner Panoramaansicht der Stadt so richtig raus bekommt. Sollte das wirklich das gewünschte Erscheinungsbild des Entrees nach Ankunft am Bahnhof, beim Verlassen des Hotels oder Kammermusiksaals sein ?

Der vorliegende Entwurf greift natürlich in die Entfaltungsmöglichkeiten der Eigentümer ein. Das ist allerdings eine Ur-Eigenschaft eines jeden Bebauungsplans. Aber wir haben uns hier die Entscheidung nicht einfach gemacht, sondern die Grenzen der Planung und Nutzung ohne Willkür gesetzt und aus meiner Sicht abwägend entschieden. Und dies im Bewusstsein, dass es Rechtswege gibt, die dies möglicherweise in der Zukunft anders entscheiden könnten. Aber genau das hat unsere Demokratie in der Teilung der Gewalten so vorgesehen. Und damit leben wir auch in anderen Bereichen des Alltags.


Ich weiß, Städteplaner und Architekten sehen das vielleicht anders, weil der Fokus auf dem Großen und dem Vermächtnis liegt. Aber ICH möchte ungern die hohe Architektur des Berliner Platzes zum Schillerweiher fortsetzen und werde mit meiner Fraktion mit einem Änderungsantrag den Magistratsentwurf begleiten.


Wortbeitrag von Rainer Schmidt in der Stadtverordnetenversammlung vom 24.3.2021

 

So wurde entschieden:

Geänderter Antrag: angenommen mit 19 Ja (7 CDU + 6 SPD + 3 UBG + 3 Grü) : 12 Nein (6 KfB + 5 FDP + 1 CDU)

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