top of page

"Bauturbo" an Magistrat delegieren

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 7 Stunden

Die KfB unterstützt grundsätzlich das Ziel, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Wir benötigen in der Bundesrepublik pragmatische und schnellere Verfahren, damit dringend benötigter Wohnraum entstehen kann. Das gilt vornehmlich für Ballungszentren, in denen die Nachfrage nach Wohnraum besonders groß. Es ist in Einzelfällen aber auch nicht auszuschließen, dass ein sogenannter „Bauturbo“ auch in Kronberg erforderlich ist. Deshalb stehen wir dem Antrag des Magsitrats zu diesem „Bauturbo“ nach § 246e BauGB im Grundsatz positiv gegenüber.


Wir stellen jedoch folgenden Änderungsantrag:

1.      Der folgende Satz im Beschlusstext ist zu streichen: "Dabei steht die Stadtverordnetenversammlung der Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ grundsätzlich positiv gegenüber, sofern die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt."

2.      Zudem ist eine halbjährliche Berichterstattung im ASU vorzusehen. Wir schließen uns insofern dem Änderungsantrag der GRÜNEN an


Zur Begründung unseres Änderungsantrags folgendes:

Zu 1. Der Satz ist überflüssig. Er hat keine Regelungsfunktion. Er enthält mit dem Wort „grundsätzlich“ schon eine Abschwächung und Relativierung. Zudem entleert die zusätzliche Bedingung „sofern die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt." den Gehalt des Satzes, da die „städtebauliche Ordnung“ ein nicht definierter, somit unbestimmter und auslegungsbedürftiger Begriff ist. Der Satz ist deshalb ausschließlich geeignet Verwirrung zu stiften und falsche Erwartungen zu schüren.


Zu 2. Im Übrigen halten wir es für erforderlich und angemessen, wenn der ASU halbjährlich darüber informiert wird, welche Vorhaben im Innenbereich nach § 246e behandelt wurden.

Aber „Bauturbo“ darf nicht bedeuten, dass die politische Verantwortung an entscheidenden Stellen ausgehöhlt wird. Deshalb sollte in der Zustimmungspraxis unbedingt zwischen Vorhaben im Innenbereich und Vorhaben im Außenbereich unterschieden werden.


Im Innenbereich geht es häufig um Nachverdichtung, Aufstockungen oder Umnutzungen innerhalb bereits bestehender Siedlungsstrukturen. Dort halten wir eine Delegation bestimmter Entscheidungen an den Magistrat für vertretbar – selbstverständlich verbunden mit einer transparenten Information der Politik. Deshalb schlagen wir zusätzlich vor, dass der Magistrat dem Ausschuss für Stadtentwicklung vierteljährlich über die behandelten Vorhaben berichtet. Eine regelmäßige und zeitnahe Information ist wichtig, damit die Stadtverordnetenversammlung nachvollziehen kann, wie der neue § 246e BauGB in Kronberg praktisch angewendet wird.

Besonderes Augenmerk verdienen Bauvorhaben im Außenbereich.


Der Außenbereich ist kein gewöhnlicher Entwicklungsraum. Dort geht es regelmäßig um Eingriffe in Natur und Landschaft, um Frischluftschneisen, um das Ortsbild und letztlich um grundlegende Fragen der Stadtentwicklung. Solche Entscheidungen haben oft langfristige Auswirkungen und berühren zentrale Interessen der gesamten Stadtgesellschaft. Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Magistrat bei solchen Entscheidungen besonders überlegt und zurückhaltend entscheiden sollte.


Gleichzeitig regen wir an, dass die Stadtverwaltung in Erfahrung bringt, wo es in Kronberg leerstehende Gebäude gibt, die zu Wohnzwecken nutzbar sind. Sodann sollte auf die Eigentümer zugegangen und darauf hingewirkt werden, dass die Gebäude Wohnzwecken zugeführt werden.


Meine Damen und Herren,

Unser Änderungsantrag verbindet drei Dinge:

  1. Beschleunigung dort, wo sie sinnvoll ist,

  2. demokratische Kontrolle dort, wo die Auswirkungen besonders gravierend sind,und

  3. Transparenz gegenüber der Stadtverordnetenversammlung.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.5.2026

Es gilt das gesprochene Wort.


So wurde entschieden:

Änderungsantrag KfB Punkt 1 angenommen mit 22 Ja und 11 Nein

Änderungsantrag KfB Punkt 2 angenommen einstimmig

Änderungsantrag Grüne Punkt 1 angenommen mit 28 Ja und 5 Nein

Änderungsantrag Grüne Punkt 3 angenommen einstimmig

bottom of page